EuGH

Nürburgring-Verkauf muss neu geprüft werden

02.09.2021
Die EU-Kommission hat nach Ansicht des höchsten EU-Gerichts nicht ausreichend geprüft, ob der einst staatliche Nürburgring zu Unrecht günstiger als möglich verkauft wurde.
Kläger im Nürburgring-Verfahren sind der Verein "Ja zum Nürburgring" und das US-Unternehmen Nexovation, die beim Verkauf nicht zum Zuge kamen.
Kläger im Nürburgring-Verfahren sind der Verein "Ja zum Nürburgring" und das US-Unternehmen Nexovation, die beim Verkauf nicht zum Zuge kamen.
Foto: rajasen - shutterstock.com

Der Autozulieferer Capricorn erhielt für rund 77 Millionen Euro den Zuschlag für das Anwesen, in dessen Ausbau das Land Rheinland-Pfalz fast eine halbe Milliarde Euro gesteckt hatte. Der EuGH teilte am Donnerstag mit, es habe "Anlass zu Bedenken" gegeben, die die EU-Kommission hätten veranlassen müssen, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten. (Rechtssachen C-647/19 und C-665/19)

Die Wettbewerbshüter der EU hatten 2014 entschieden, dass bestimmte Beihilfen zwar unzulässig waren, aber nicht zurückgefordert werden könnten. Das Bieterverfahren beim Verkauf sei zudem offen, transparent und diskriminierungsfrei und der Preis marktgerecht gewesen. Kläger in den zugrundeliegenden Verfahren sind der Verein "Ja zum Nürburgring" und das US-Unternehmen Nexovation. Sie wollten die Strecke selbst erwerben, kamen aber nicht zum Zuge.

Der Fehler sei gewesen, dass die Kommission zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass das Kaufangebot von Capricorn von einer Bank garantiert gewesen sei. "Dieser Fehler lässt Zweifel an der Diskriminierungsfreiheit des Bietverfahrens aufkommen", so das Gericht. Das höhere Angebot von Nexovation sei wegen fehlenden Finanzierungsnachweises ausgeschlossen worden. Welches Ergebnis und welche Auswirkungen ein neues Prüfverfahren haben, steht noch nicht fest. (dpa/rs)

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