Public IT


Zwang zur Digitalisierung

Öffentliche Verwaltungen unter Druck

25.09.2013
Von Axel Drengwitz und Florian Menhorn

Keine Pflicht, elektronisch einzureichen

Denn anders als in Behörden und Unternehmen sind Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Bisher ist die Papierakte noch führend in den Gerichten und prägt die gewohnte und bewährte Arbeitsweise. Der elektronische Datenverkehr wurde bisher vernachlässigt. Wenn überhaupt, lag der Fokus auf der Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs, jedoch nicht auf der internen Bearbeitung. Insbesondere viele der professionellen Einreicher, wie Rechtsanwälte konnten gesetzlich nicht dazu verpflichtet werden, elektronisch einzureichen.

Gerade Richter sind bedingt durch ihre Profession eher bewahrend und konservativ. Sie benötigen einen umfassenden Sachverhaltsein- und Überblick. Welche elektronischen MedienMedien besitzen heute diese uneingeschränkte Eigenschaft, die Papier, nebst ergänzenden elektronischen Medien, seit Jahrzehnten täglich beweist? Top-Firmen der Branche Medien

Scheu vor neuen Medien und mehr Arbeitslast

Zudem mag mancher Entscheider fürchten, mit der elektronischen Bearbeitung Aufgaben übernehmen zu müssen, die genau das Wesentliche, nämlich die Sachverhaltsermittlung einschränken. Zu der Scheu vor neuen Arbeitsmedien kommt also auch die Sorge um mehr Arbeitslast.

Wie die Software aussehen sollte

Ihnen und ihren Mitarbeitern sollte die Umstellung also so leicht wie möglich gemacht werden. Eine geeignete Software ist übersichtlich, sortiert und verfügt über aufgeräumte Menüs. In vielen Fachverfahren finden sich doppelt so viele Menüs, wie sie bei einer marktgängigen Textverarbeitung sichtbar sind. Klare Gliederungen sind hier zwingend erforderlich.

Die komplexe Fachlichkeit muss auf ein überschaubares Niveau reduziert werden. Die Schriftgrößen sollten gut lesbar, die Oberflächen intuitiv bedienbar sein und zum Versand muss im Idealfall nur noch auf einen Knopf gedrückt werden.

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