Vorsicht beim privaten Surfen und vor Malware-Attacken
Olympische Spiele können den Job kosten
Fast jeder dritte Deutsche surft schon jetzt während der Arbeit im Netz. Während der olympischen Spiele werden sicher noch mehr sein, schätzt der Branchenverband Bitkom. Allerdings sollten sich Mitarbeiter gut überlegen, ob sie das Internet am Arbeitsplatz privat nutzen.
In Deutschland gibt es kein spezielles Gesetz, das das private Surfen regelt. Die meisten Vorgaben leiten sich aus entsprechenden Gesetzen und der Rechtssprechung ab. Damit die olympischen Spiele nicht mit einer Abmahnung enden, beantwortet Bitkom die am häufigsten gestellten Fragen:
1. Wer entscheidet über die private Nutzung des Internets?
Die Entscheidung liegt allein beim Arbeitgeber. Er ist nicht verpflichtet, das private Surfen zuzulassen. Entscheidet er sich dafür, hat er zwei Möglichkeiten: Er kann es generell erlauben oder auf bestimmte Zeiten oder Seiten begrenzen.
2. Was gilt, wenn es keine Regelung gibt?
Ohne konkrete Vereinbarung gehen Gerichte davon aus, dass die private Internetnutzung möglicherweise geduldet ist. Das kann für Arbeitnehmer von Vorteil sein, falls es zum Streit kommt.