Firmen brauchen internes Software- und Lizenz-Management

Rechtliche Fragen bei Open-Source

10.07.2006
Von Tanja Wolff
Beim Einsatz von Open-Source (OS) -Software im Unternehmen spielen vertragsrechtliche Themen eine entscheidende Rolle. So müssen Firmen besonders darauf achten, dass sie die vertragsrechtliche Einordnung von dem Umfang der eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte trennen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Branchenverbandes Bitkom.

Unterschieden werden muss zunächst das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und demjenigen, von dem er die OS-Software bezieht und demjenigen, der sie weitergibt. Zudem muss die Frage geklärt werden, ob die Software nur intern in der eigenen Firma eingesetzt oder, ob sie an Dritte weitergegeben wird. Mit Hilfe eines Software- und Lizenz-Managements können diese Unterscheidungen praktisch umgesetzt werden.

Der Analyse zufolge werden Inhalte und Wirksamkeit vertraglicher Regelungen nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung beurteilt. So richtet sich beispielsweise die rechtliche Beurteilung bei Vertragspartnern mit Sitz im Ausland nach ausländischem Recht. Das gilt allerdings auch, wenn ausländisches Recht vereinbart worden ist.

Auch ohne eine ausdrückliche Regelung im Vertrag kann die Rechtsordnung am Sitz des Anbieters angewendet werden, so die Studie. Das Problem dabei ist, dass der Sitz bei Downloads von Open-Source-Software aus dem Internet nicht hundertprozentig bestimmt werden kann. Das hat zur Folge, dass dem Anwender erst beim Auftreten von Schwierigkeiten klar wird, nach welcher Rechtsordnung sich sein Vertrag richtet. Aus diesem Grund sollte die Software möglichst von Anbietern bezogen werden, deren Sitz bekannt ist.

Laut der Untersuchung stellt der Bezug von Open SourceOpen Source aus dem Ausland unter ausländischem Recht ein weiteres Risiko dar. Wird die Software vom deutschen Vertragspartner deutschen Anwendern zur Verfügung gestellt, gilt deutsches Recht. Ein vollständiger Gewährleistungs- und Haftungsausschluss wird daher gegenüber den Anwendern unwirksam sein. Weil es auch noch zu weiteren Problemen kommen kann, sollte in Fällen mit Auslandsbezug eine fachkundige rechtliche Beratung hinzugezogen werden. Alles zu Open Source auf CIO.de

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