Firmen brauchen internes Software- und Lizenz-Management
Rechtliche Fragen bei Open-Source
4. Leihe: Die Software wird ohne Bezahlung nur zeitlich beschränkt überlassen.
Neben den Formen der Überlassung vereinbaren Kunden und Anbieter häufig auch weitere Leistungen. Dazu gehören unter anderem die Installation und Einrichtung, die Anpassung an die Bedürfnisse des Anwenders oder die Ergänzung von neuen Komponenten. Für die rechtliche Einordnung dieser Leistungen muss zuerst geklärt werden, ob sie mit der Überlassung der Software vereinbart worden sind oder rechtlich voneinander getrennt gesehen werden können. Beide Vertragspartner sollten darauf achten, dass in diesem Fall eindeutige vertragliche Vereinbarungen getroffen werden.
Grundsätzlich gilt, dass Verträge über Leistungen im Zusammenhang mit OS-Software denselben gesetzlichen Regelungen wie Verträge über sonstige ITK-Leistungen unterliegen. Auch hier rät der Bundesverband zu einer fachkundigen Rechtsberatung.
Nachhaltiges Risk-Management
Doch nicht nur rechtlich müssen Unternehmen beim Einsatz von Open-Source-Software einiges beachten. Für ein nachhaltiges Risk-Management hat die Studie einige Handlungstipps zusammengestellt.
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Erfassung und Verwaltung: Firmen sollten sich einen kompletten Überblick über die im Unternehmen intern oder in den vertriebenen Produkten verwendete OS-Software verschaffen. Dabei müssen relevante Mitarbeiter befragt werden. Wichtig ist auch eine IT-gestützte Datenbank zu führen. Sie sollten unter anderem Informationen wie Name und Version der Software, Lizenzart und Beginn der Nutzung enthalten.