Firmen brauchen internes Software- und Lizenz-Management
Rechtliche Fragen bei Open-Source
Standardisierte Verträge
Vertragliche Vereinbarungen mit einem Standardtext vom Vertragspartner unterliegen nach deutschem Recht der Wirksamkeitskontrolle. Dabei wird eine mögliche unangemessene Benachteiligung des anderen Vertragspartners geprüft. Die Regelungen schränken den Gestaltungsspielraum für standardisierte Vereinbarungen deutlich ein.
Der Untersuchung zufolge entscheiden die Regelungen über die Rechte und Pflichten des Kunden und Anbieters. So beispielsweise bei Mängeln von Open Source Software. Aus Sicht des Anbieters gibt es hauptsächlich vier Vertragstypen.
1. Kauf: Die Software wird gegen eine Vergütung auf Dauer überlassen. Nach einem Denkmodell soll die Vergütung dann zwar nicht für die Open-Source-Software selbst, sondern nur für ergänzende Leistungen des Anbieters bezahlt werden. Liegt allerdings der Fall vor, dass die Anbieter die Software und ergänzende Leistungen dem Kunden als Einheit anbieten, wird regelmäßig Kaufrecht für das einheitliche Angebot angewendet.
2. Schenkung: Die Software wird ähnlich wie beim Kauf auf Dauer zur Nutzung überlassen. Der Unterschied ist jedoch, dass der Kunde dafür nicht zahlen muss, beispielsweise beim kostenlosen Download im Internet.
3. Miete: Die Software wird gegen Bezahlung dem Kunden auf Zeit überlassen. So etwa bei kostenpflichtigen Downloads mit zeitlich begrenzter Nutzung.