Oracle vs. Usedsoft
Rechtsstreit bremst Software zum halben Preis
Speziell um Software, die Oracle-Kunden übers Internet herunterladen, geht es in dem derzeitigen Verfahren. Bots Ansicht nach kann der Hersteller nicht unterbinden, dass Kunden, die ein Programm heruntergeladen haben, dieses später weiterverkaufen - etwa auf einem Datenträger. Der Software-Hersteller könne sich allenfalls dagegen wehren, dass ein Kunde einen Second-Hand-Käufer auf die Möglichkeit verweist, ein als Download verfügbares Programm erneut direkt beim Hersteller herunterzuladen.
Nach dem EuGH entscheidet der BGH über Gebraucht-Software
Der Schlussantrag des Generalanwalts bindet die EuGH-Richter nicht, in der Regel folgen sie ihm jedoch. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs geht die Rechtssache zurück an den Bundesgerichtshof. Der hatte die Frage Anfang 2011 an das höchste europäische Gericht verwiesen.
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