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Umstellung komplex

SEPA: Was auf Unternehmen zukommt

01.07.2013
Von Dirk Elsner

SEPA - Der Fahrplan zur Einführung

I. Bis 31. Januar 2014

  • Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen können weiterhin verwendet werden.

  • IBAN und BIC können freiwillig verwendet werden.

II. Vom 1. Februar 2014 bis 31. Januar 2016

  • Für den Zahlungsverkehr im Inland genügt die IBAN.

  • Für grenzüberschreitende Zahlungen in der EU werden sowohl IBAN als auch BIC benötigt.

  • Verbraucher dürfen die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen weiterhin verwenden.

III. Ab dem 1. Februar 2016

  • Sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Zahlungen in der EU genügt die IBAN.

  • Banken dürften keine Konvertierung mehr anbieten.

IV. Unverändert

  • Eilbedürftige Euro-Überweisungen (Prior1-Zahlungen) sind nicht von der SEPA-Verordnung betroffen.

  • Grenzüberschreitende TARGET2-Zahlungen sowie Überweisungen in Fremdwährungen sind ebenfalls nicht betroffen.

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