Datenschutzgesetz
Umstrittene Bewerbersuche auf Facebook & Co.
Christoph Lixenfeld, seit 25 Jahren Journalist und Autor, vorher hat er Publizistik, Romanistik, Politikwissenschaft und Geschichte studiert.
1994 gründete er mit drei Kollegen das Journalistenbüro druckreif in Hamburg, schrieb seitdem für die Süddeutsche Zeitung, den Spiegel, Focus, den Tagesspiegel, das Handelsblatt, die Wirtschaftswoche und viele andere.
Außerdem macht er Hörfunk, vor allem für DeutschlandRadio, und produziert TV-Beiträge, zum Beispiel für die ARD-Magazine Panorama und PlusMinus.
Inhaltlich geht es in seiner Arbeit häufig um die Themen Wirtschaft und IT, aber nicht nur. So beschäftigt er sich seit mehr als 15 Jahren auch mit unseren Sozialsystemen. 2008 erschien im Econ-Verlag sein Buch "Niemand muss ins Heim".
Christoph Lixenfeld schreibt aber nicht nur, sondern er setzt auch journalistische Produkte ganzheitlich um. Im Rahmen einer Kooperation zwischen Süddeutscher Zeitung und Computerwoche produzierte er so komplette Zeitungsbeilagen zu den Themen Internet und Web Economy inklusive Konzept, Themenplan, Autorenbriefing und Redaktion.
Verstöße können teuer werden
Noch gefährlicher ist es, solche Details in der Personalakte zu vermerken. Dann drohen nicht nur Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers, sondern unter Umständen sogar strafrechtliche Sanktionen, so Carsten Ulbricht.
In der Praxis lautet seine Empfehlung an Personaler vor wie nach dem neuen Gesetz: Googeln ja, alles andere nur mit Einwilligung des Bewerbers oder auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis.
Im Falle des eingangs erwähnten Mediziners hätte diese Art der Datenerhebung ausgereicht, um gewarnt zu sein. Die Webseite der überregionalen Tageszeitung de Volkskrant hatte bereits 2009 hinlänglich über den Fall berichtet. Die wichtigsten Details des Artikels sind auch ohne niederländische Sprachkenntnisse zu verstehen.