Aufgaben für Datenschutzbeauftragten
Die 5 Top-Datenschutzthemen
Die IT-Marktforscher von Gartner gehen davon aus, dass Datenschutzverletzungen, Cloud Computing, Location-Based-Services und regulatorische Veränderungen noch vor Ende 2012 nahezu alle Unternehmen dazu veranlassen werden, ihre aktuellen Datenschutzrichtlinien zu überprüfen. Mindestens die Hälfte der Unternehmen wird diese auch entsprechend überarbeiten, lautet die Einschätzung.
Die Experten sehen hier eine Schlüsselrolle bei Datenschutzbeauftragten. Denn sie haben die Aufgabe, behutsam verschiedene Standpunkte und Interessen aus dem Unternehmen auf einen gemeinsamen Nenner bringen: Allen voran die Teilhaber, die IT-Abteilung und die Rechtsabteilung.
Gartner hat fünf Sicherheitsthemen zusammengestellt, denen Datenschutzbeauftragte in diesem und im kommenden Jahr ihre Aufmerksamkeit widmen sollten:
1. Verstöße gegen die Datensicherheit
Verstöße gegen die Datensicherheit gelangen häufig an die Öffentlichkeit und so in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Funktionieren die Prozesse im Unternehmen, sollte dieses Thema laut Gartner aber maximal zehn Prozent der Zeit des Datenschutzbeauftragten einnehmen. Um sich zu schützen, sollten Unternehmen persönliche Informationen in einzelne Teile aufspalten, den Zugang zu Daten einschränken und Daten verschlüsseln, wenn sie in öffentlichen Netzwerken übertragen werden. Auch auf mobilen Geräten und bei Speichern sollte die Verschlüsselung von Daten selbstverständlich sein. Vor Datenverlusten schützen können zum Beispiel auch spezielle Data Loss Prevention Tools.
2. Location-Based-Services
Die Gartner-Experten gehen davon aus, dass Datenschutzbeauftragte zwischen fünf und 25 Prozent ihrer Arbeitszeit mit dem Thema Location-Based-Services verbringen. Location-Informationen können zum Beispiel GPS-Informationen, die Position von nahen Handymasten oder W-LAN, Höhe oder auch IP-Adressen sein. Sammelt ein Unternehmen diese Daten, kann es schnell zu einem Datenskandal kommen. Laut Gartner sammeln viele Provider die Daten, ohne sie zu verarbeiten. "Das verletzt ein fundamentales Persönlichkeitsrecht", schreibt Gartner. Denn Informationen dürfe man nur für den Zweck sammeln, für den man sie auch benötige.