IT ersetzt Fragebögen
Verfassungsbeschwerde gegen Zensus 2011
Bundesverfassungsgericht kann Zensus noch stoppen
Der Zensus 2011 wird zur Ermittlung aktueller Bevölkerungs- und Wohnungszahlen durchgeführt. Die Fortschreibung der derzeitigen Zahlen beruht auf der letzten Volkszählung aus dem Jahr 1987 (1981 in der DDR). Durch die gesellschaftlichen Umbrüche in den letzten Jahrzehnten sind diese Daten nicht mehr aussagekräftig.
Da genaue Bevölkerungszahlen aufschlussreiche Informationen liefern, sei eine neue Erhebung dringend erforderlich. Zuverlässige Planungen, beispielsweise für öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser oder für die Anpassung der sozialen Sicherungssysteme an den demografischen Wandel sowie die Festlegung des Finanzausgleichs der Bundesländer, könnten nur auf der Grundlage verlässlicher Daten getroffen werden.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der jetzt wegen des Zensus 2011 vor das Bundesverfassungsgericht zieht, war im März dieses Jahres erfolgreich gewesen. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht damals. Die Richter erklärten die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig, weil sie das Telekommunikationsgeheimnis verletzte, so die Begründung des ersten Senats.