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Deutsche Bundesbank

Wuermeling neuer IT-Vorstand der Bundesbank

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.
Nach dem vorzeitigen Weggang von IT-Vorstand Joachim Nagel zur KfW Bank, hat die Deutsche Bundesbank Joachim Wuermeling in den Vorstand berufen.
Joachim Wuermeling ist im Vorstand der Deutschen Bundesbank für IT und Märkte zuständig.
Joachim Wuermeling ist im Vorstand der Deutschen Bundesbank für IT und Märkte zuständig.
Foto: Bundesbank

Joachim Wuermeling ist seit Anfang November neues Mitglied im Vorstand der Deutschen Bundesbank. Dort verantwortet er nun die Bereiche Informationstechnologie und Märkte, teilte die Bundesbank mit.

Vorgänger Nagel wechselt zur KfW Bankengruppe

Der 56-jährige promovierte Jurist folgt auf Joachim Nagel, der Ende April 2016 vorzeitig aus dem Bundesbank-Vorstand ausgeschieden war. Die KfW Bankengruppe hatte ihn mit Wirkung zum 1. November 2016 zum Generalbevollmächtigten ernannt. Zuvor hatte der Bundesbank-Vorstand Nagels vorzeitigen Ausscheiden zugestimmt und eine sechsmonatige Cooling-off-Phase vor dem Antritt der neuen Tätigkeit festgelegt.

Zuvor bei Sparda-Banken und GDV

Vor seinem Amtsantritt arbeitete Wuermeling in verschiedenen leitenden Funktionen in der Finanz- und Versicherungswirtschaft sowie in der Politik tätig. Bis zu seinem Wechsel zur Bundesbank war Wuermeling seit 2011 Vorsitzender des Vorstands des Verbands der Sparda-Banken. Zuvor war er für rund drei Jahre als Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) tätig.

Unter dem damaligen Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) war Wuermeling zwischen 2005 und 2008 verbeamteter Europastaatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und in dieser Funktion auch Koordinator der Europapolitik.

Ernennung des Bundesbankvorstands durch Regierung und Bundesrat

Der Vorstand der Bundesbank besteht aus sechs Mitgliedern, darunter dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. Den Präsidenten und Vizepräsidenten sowie ein weiteres Mitglied schlägt die Bundesregierung vor, die übrigen drei Mitglieder der Bundesrat im Einvernehmen mit der Bundesregierung. Bestellt werden die Mitglieder vom Bundespräsidenten. Regulär werden Vorstandsmitglieder für acht Jahre bestellt, in Ausnahmefällen sind auch kürzere Zeiten von mindestens fünf Jahren möglich.

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