Experte aus dem Finanzministerium: Forderung nach Revisionssicherheit ist "Mythos"

In der Regel dürfen eingescannte Papierdokumente nach der Erfassung vernichtet werden, sofern die Verfahren und Prozesse eingehalten werden.

In der Regel dürfen eingescannte Papierdokumente nach der Erfassung vernichtet werden, sofern die Verfahren und Prozesse eingehalten werden.

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