Kartellamt: Lufthansa soll Zubringer für Condor bleiben

Die Deutsche Lufthansa unterliegt dem Kartellamt zufolge der Missbrauchsaufsicht und hat damit besondere Pflichten.

Die Deutsche Lufthansa unterliegt dem Kartellamt zufolge der Missbrauchsaufsicht und hat damit besondere Pflichten.

Foto: gopixa - shutterstock.com

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