Strategien


5 Fragen für Richtlinien

So stellt man Regeln für Social Media auf

Andrea König schreibt seit 2008 für CIO.de. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit für die CIO-Redaktion sind Themen rund um Karriere, soziale Netzwerke, die Zukunft der Arbeit und Buchtipps für Manager. Die Arbeit als freie Autorin für verschiedene Redaktionen ist mittlerweile kein Vollzeitjob mehr - hauptberuflich arbeitet sie als PR-Beraterin bei einer Hamburger Kommunikationsagentur.
Wer seinen Mitarbeitern den Zugang zu Facebook, Linkedin und Twitter verbietet, könnte junge Talente verlieren. Zugang ja, aber mit Regeln, raten die Analysten von Forrester und geben Ratschläge für Unternehmensrichtlinien.

Für viele IT-Abteilungen gleicht die Ansage "Erlauben Sie den Mitarbeitern den Zugang zu Social MediaSocial Media Seiten" einer Horrorvorstellung. Sie befürchten etwa, dass Sie mit der Öffnung für FacebookFacebook, TwitterTwitter und Linked auch ein größeres Sicherheitsrisiko eingehen, Opfer von PhishingPhishing oder anderen Angriffen Web-Krimineller werden. Alles zu Facebook auf CIO.de Alles zu Phishing auf CIO.de Alles zu Social Media auf CIO.de Alles zu Twitter auf CIO.de

Dürfen die Mitarbeiter während der Arbeitszeit zu Facebook oder nicht?
Dürfen die Mitarbeiter während der Arbeitszeit zu Facebook oder nicht?

Verschließen Sie sich vor diesen Technologien, kann aber etwas vergleichbar Schlimmeres passieren: Dem Unternehmen gehen dann die begehrten jungen Talente durchs Netz, schreibt unsere amerikanische Schwesterpublikation CIO.com.

CIOs haben - sofern es sich um keine unternehmenseigene Social Media Plattform handelt - keinen Einfluss auf die Gegebenheiten der Seite. Was sie aber aufstellen können und sollten, sind laut einer Forrester Studie die unternehmensinternen Richtlinien für den Umgang mit Social Media Seiten.

In der Forrester Studie "To Facebook or Not to Facebook" stellen die Analysten fünf Fragen, mit denen Unternehmen sich im Vorfeld beschäftigen sollten. Die Firmen sollten sich außerdem überlegen, inwieweit sie ihre externen und freien Mitarbeiter in die Richtlinien einbeziehen möchten.

Zur Startseite