Mitbestimmung bei IT-Systemen

Achtung: Betriebsrat!

07.10.2002
Von Marita Vogel
Bei der Einführung neuer IT-Systeme denken CIOs oft zu spät an den Betriebsrat. Doch der hat umfangreiche Mitbestimmungsrechte - egal, ob es um SAP R/3 oder ein Produktionsplanungsmodul geht. Nachlässigkeiten können teure Folgen haben.

Der Kampf ist beendet und die Kommunikationslinie geklärt. Beim Hamburger Forschungszentrum Desy singen IT-Leitung und Betriebsrat einstimmig das Loblied auf den jeweiligen Verhandlungspartner. Kein Wunder: Nach jahrelanger Arbeit liegen endlich ein Rahmenvertrag und fünf Vereinbarungen zur EDV in den Schreibtischen der Forscher; allein drei davon befassen sich mit SAPSAP. Alles zu SAP auf CIO.de

"Eine relativ konstruktive Zusammenarbeit" bescheinigt Michael Behrens, Fachgruppenleiter IT-Betrieb, dem Betriebsrat. Natürlich habe es manche Auseinandersetzung gegeben, aber schließlich könne man Erfolge vorzeigen. Thomas Finnern, Betriebsratsmitglied und im RechenzentrumRechenzentrum der Desy beschäftigt, spricht von "einer hart erarbeiteten Zusammenarbeit". Mittlerweile sei es so, dass das Direktorium den Betriebsrat rechtzeitig über anstehende neue ProjekteProjekte informiere. Alles zu Projekte auf CIO.de Alles zu Rechenzentrum auf CIO.de

So effektiv ist die Kooperation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern selten. Welcher IT-Chef denkt bei der Planung eines neuen Projekts schon daran, dass der Betriebsrat oft ein Wörtchen mitzureden hat? "Das ist besonders in kleinen und mittelständischen Unternehmen ein Problem; viele kennen die Vorschriften einfach nicht", sagt Reinhard Bechmann von der DGB-Technologieberatung in Berlin.

SAP wichtiges Thema für Betriebsräte

Rund 300 Beratungen jährlich führen allein die gewerkschaftsnahen Experten in Deutschland zum Thema IT-Systeme durch; hinzu kommen die Unterweisungen durch unabhängige Fachleute. Der größte Informationsbedarf besteht in Sachen SAP, Skill- und Dokumenten-management. Demgegenüber gibt es bei Internet- und E-Mail-Einführung sowie ISDN-Telekommunikationsanlagen deutlich weniger Nachfragen als noch vor einigen Jahren: "Das haben viele Firmen schon geregelt", weiß Bechmann.

Dafür tauchen neue Problemfelder auf: Wie sieht es etwa mit der Einführung der digitalen Signatur aus? "Vieles spricht für ein Mitbestimmungsrecht", meint Ulrich Pordesch vom Institut für Sozialverträgliche Technikgestaltung (Sovt) in Darmstadt. Schließlich sei der Betriebsrat auch für Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer (§ 87 Abs. 1 BetrVG) zuständig; und im Zusammenhang mit der Signaturkarte hätten die Arbeitnehmer zahlreiche Verhaltensregeln zu beachten. So würden beispielsweise durch die Signaturtechnik personenbezogene Daten (wie Signaturzeit) gespeichert. Eine Rechtssprechung dazu existiert noch nicht.

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