E-Government-Gesetz
Beschlossen: De-Mail wird zum Standard
Binninger sagte: „Damit ist jetzt der Weg für die einfache und verbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung frei. Nach dem 2010 eingeführten neuen elektronischen Personalausweis und dem 2011 verabschiedeten De-Mail-Gesetz sei das E-Government-Gesetz ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer digitalen Raumordnung, so Binninger weiter.
Jetzt liege es an der Verwaltung, solche elektronische Dienste auch einzuführen und anzubieten, sagte der Bundestagsabgeordnete mit Blick auf Kommunal- und Landesbehörden. Das E-Government-Gesetz schafft dafür die rechtlichen Voraussetzungen, dass die Verwaltung den Ausbau von E-Government-Angeboten voranbringen kann.
Streit zwischen E-Postbrief und De-Mail damit beendet
„Die Verabschiedung des E-Government-Gesetzes ist aus unserer Sicht ein deutlich positives Signal“, erklärte Hans Szymanski, Vorstandssprecher der Francotyp-Postalia Holding, deren Tochterunternehmen Mentana-Claimsoft im März 2012 als erster De-Mail-Anbieter zertifiziert wurde. „Es bedeutet vor allen Dingen einen großen Schritt in Sachen Verwaltungsmodernisierung und hilft Kommunen und Behörden dabei, ihre Bürokratie zu minimieren. Viele Abläufe lassen sich per De-Mail schlichtweg schneller und günstiger erledigen als auf dem klassischen Postweg“, sagte Szymanski weiter.
1&1 Vorstand (Gmx und Web.de) Jan Oetjen freut sich ebenfalls öffentlich. „Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist damit auch ein alter Streit final beendet – nämlich der zwischen De-Mail und dem E-Postbrief. Jetzt ist klar: De-Mail ist aktuell offiziell der einzige verbindliche Standard für die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden."
Unternehmen erhielten nun die nötige Zukunftssicherheit, dass sie mit Investitionen in De-Mail auf den richtigen Standard setzen. „Es ist daher zu erwarten, dass das E-Government-Gesetz sich als Katalysator für den De-Mail Einstieg von Unternehmen auswirken wird."