E-Government-Gesetz
Beschlossen: De-Mail wird zum Standard
Der Bundesrat hat am Freitag das E-Government-Gesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, durch Änderung zahlreicher anderer Gesetze die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern.
Das Gesetz verpflichtet alle Bundesbehörden, bis Mitte 2014 De-Mail als Kommunikationskanal anzubieten und setzt De-Mail als Standard für die digitale Kommunikation in den Verwaltungen. Die eigenhändige Unterschrift auf einem Blatt Papier kann auch durch die Einbindung der Online-Ausweisfunktion des neuen elektronischen Personalausweises ersetzt werden.
Durch die Änderungen können Bund, Länder und Kommunen elektronische Verwaltungsdienste anbieten, wodurch sich viele Bürger in Zukunft den Gang zum Amt sparen können. Privatleute können etwa schriftliche Kündigungen, Versicherungsabschlüsse und die Unterschrift unter dem Mietvertrag digital leisten. So ist es auf der neuen, rechtlichen Basis künftig auch möglich, einen Hauskauf komplett digital per De-Mail abzuwickeln – inklusive der gesamten Korrespondenz mit Makler, Notar und Grundbuchamt.
Das E-Government-Gesetz wird am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft treten - mit ein paar Ausnahmen:
Am 1. Juli 2014 tritt in Kraft:
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die Pflicht der Behörden von Bund und Ländern, elektronische Dokumente anzunehmen, auch dann, wenn diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind („Pflicht zur Zugangseröffnung"").
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in der Verwaltung des Bundes die Möglichkeit, De-Mail zum Ersatz der Schriftform einzusetzen. Die Möglichkeit, Online-Formulare in Verbindung mit dem elektronischen Identitätsnachweis des neuen Personalausweises zum Ersatz der Schriftform zu nutzen, besteht aber bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes.