E-Government-Gesetz
Beschlossen: De-Mail wird zum Standard
Am 1. Januar 2015:
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die Pflicht der Bundesbehörden, die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises nach dem Personalausweisgesetz zu ermöglichen und dafür die auf Seiten der Behörden notwendige Infrastruktur bereitzustellen (z.B. Erwerb von sogenannten Berechtigungszertifikaten nach dem Personalausweisgesetz).
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die sich aus Artikel 1 § 14 des Gesetzes ergebenden Pflichten der Behörden von Bund und Ländern zur Georeferenzierung
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ein Kalenderjahr nach der Aufnahme des Betriebs des zentral für die Bundesverwaltung angebotenen IT-Verfahrens, über das De-Mail-Dienste für Bundesbehörden angeboten werden: die Pflicht für Bundesbehörden, per De-Mail erreichbar zu sein.
Ab 2020 Pflicht: Akten elektronisch führen
Am 1. Januar 2020:
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die Pflicht für Bundesbehörden, ihre Akten elektronisch zu führen. Die Behörden des Bundes betreffenden Regelungen zum sogenannten ersetzenden Scannen und zur Akteneinsicht treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger hat die Verabschiedung des E-Government-Gesetzes im Bundesrat ausdrücklich begrüßt. Als Berichterstatter für E-Government im Innenausschuss des Bundestages war Binninger sowohl an der Ausarbeitung des De-Mail-Gesetzes als auch beim E-Government-Gesetz federführend beteiligt.