Datenschutz im Auto
Connected Car: Das Problem mit der Datensicherheit
Zudem könnten Daten nicht nur abgegriffen, sondern auch manipuliert werden - zum Beispiel mit der Folge, dass ein falsches Notbremssignal erzeugt und an nachfolgende Fahrzeuge weitergeleitet werden könnte. Eine sichere Datenübertragung muss selbstverständlich auch innerhalb des Fahrzeugs gewährleistet sein, etwa bei der Kopplung von Smartphones oder anderen mobilen Geräten mit den Systemen im Fahrzeug. Gerade für Geschäftsreisende ist das ein nicht zu unterschätzendes Thema: Was nützt ein Gespräch über die Freisprecheinrichtung, wenn diese leicht abhörbar ist?
Die Übertragungswege sind heute bereits meist via HTTPS und TLS-Verfahren verschlüsselt, allerdings sind die Verschlüsselungen in der Praxis häufig noch nicht so sicher, wie es theoretisch möglich wäre. Die dafür notwendigen Hardware Security Modules sind momentan noch relativ teuer, werden jedoch zunehmend günstiger und dürften folglich in Zukunft auch breiter eingesetzt werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen schaffen
Die Verwendung der Fahrzeugdaten eines Connected Cars fällt derzeit noch in eine Grauzone, denn die entsprechenden gesetzlichen Regelungen fehlen. Aktuell erhält der Auto-Hersteller beispielsweise aus den Fahrzeugsystemen die Information, dass die Bremsscheiben eines bestimmten Fahrzeugs abgefahren sind. Die Nutzung dieser Informationen ist dem OEM aber aus Datenschutzgründen untersagt.
Allerdings würde die Möglichkeit, Informationen wie diese speichern und verwerten zu können die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen. Dazu müsste der Hersteller jedoch sicherstellen, dass er derartige Informationen verwenden darf, um Maßnahmen wie etwa die Vereinbarung eines Werkstatttermins einzuleiten. Ungeklärt ist dabei auch die Frage nach der Haftung, falls der Fahrzeugeigentümer nach der Übermittlung einer solchen Information in einen Unfall gerät. Aus diesen Gründen sind die OEMs derzeit nur auf der sicheren (rechtlichen) Seite, wenn sie solche Daten nicht in ihrem Backend speichern.
Die gesetzlichen Vorgaben betreffen noch weitere Datenschutz-Aspekte: Wem gehören die im Fahrzeug gesammelten Daten? Dem Eigentümer, dem Fahrer, dem OEM, dem Provider? Darf der Eigentümer eines Fahrzeugs künftig aus den Systemen auslesen, wo das Fahrzeug unterwegs ist? Solche Informationen sind insbesondere für Unternehmen mit einer Fahrzeugflotte und vielen Mitarbeitern im Außendienst, für Mietwagenfirmen oder auch für Eltern, deren Kinder erst kürzlich den Führerschein erworben haben, von großem Interesse. Hat der Eigentümer ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten generell in den bis zu 100 Steuergeräten erfasst werden?
- Ein Gesetz für alle
EU-weit gelten die gleichen Datenschutzregeln. Das bedeutet auch eine gestiegene Verantwortung und Haftung für alle, die persönliche Daten verarbeiten. - "Recht auf Vergessen"
Wollen Nutzer ihre Daten nicht weiter verarbeitet sehen, werden diese gelöscht - vorausgesetzt, es spricht aus juristischer Sicht nichts dagegen. - "Opt-in" statt "Opt-out"
Sollen persönliche Daten verabeitet werden, müssen Nutzer aktiv zustimmen (und nicht aktiv widersprechen wie bisher). - Recht auf Transparenz
Nutzer haben ein Recht auf Transparenz - sie dürfen erfahren, welche Daten über sie gesammelt und wie diese verarbeitet werden. - Zugang und Portabilität
Der Zugang zu den bei Dritten über einen selbst gespeicherten Daten soll einfacher möglich sein. Zudem ist die Dartenportabilität zu gewährleisten - also sicherzustellen, dass persönliche Informationen leichter von einem Dienstanbieter zu einem anderen übertragen werden können. - Schnellere Meldung
Tritt ein Datenverlust auf, müssen Unternehmen und Organisationen im Regelfall binnen 24 Stunden, mindestens aber so schnell wie möglich ihrer behördlichen Meldepflicht nachkommen. - Weniger Behördenchaos
Unternehmen müssen sich nur noch mit einer einzigen Aufsichtsbehörde auseinandersetzen - und zwar dort, wo sie ihren Hauptsitz haben. - Grenzübergreifend
Privatanwender dürfen jeden Fall von Datenmissbrauch an ihre nationale Aufsichtsbehörde melden - selbst dann, wenn die betroffenen Daten im Ausland verarbeitet wurden. - Erweiterter Geltungsbereich
Die EU-Richtlinie gilt auch für Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben, sobald sie Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder auch nur Online-Marktforschung unter EU-Bürgern betreiben. - Höhere Bußgelder
Verstößt ein Unternehmen gegen die Datenschutzbestimmungen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. - Bürokratieabbau
Administrative Umstände wie Meldepflichten für Unternehmen, die persönliche Daten verarbeiten, entfallen. - Erst ab 16
Die rechtswirksame Anmeldung bei Internetnetservices wie Facebook oder Instagr.am soll Jugendlichen im Regelfall erst ab 16 Jahren möglich sein - weil sie erst ab diesem Lebensalter eine gültige Einwilligung in die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten geben können. Nationale Gesetze sollen laut Datenschutzverordnung hier aber Ausnahmen möglich machen. - Stärkung der nationalen Aufsichtsbehörden
Nationale Datenschutzbehörden werden in ihren Kompetenzen gestärkt, so dass sie die neuen EU-Regeln besser umsetzen können. Unter anderem dürfen sie einzelnen Unternehmen verbieten, Daten zu verarbeiten. können bestimmte Datenflüsse stoppen und Bußgelder gegen Unternehmen verhängen, die bis zu zwei Prozent der jeweiligen weltweiten Jahreseinkünfte betragen. Darüber hinaus dürfen sie Gerichtsverfahren in Datenschutzfragen anstrengen. <br /><br />(Quelle: Forrester Research)