Analysten-Kolumne
Die einzig wahre IT-Kostenverrechnung gibt es nicht
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4. "Activity-based" oder „full direct“ Charging: Die Weiterbelastung basierend auf Stückkosten der Leistungserbringung beziehungsweise auf Transaktionsebene stellt eine wesentlich exaktere Variante der IT-Kostenumlage dar. Derartige Verfahren ermöglichen eine verursachungsgerechte Verrechnung und erlauben auch Benchmarking. Sie sind jedoch aufwändig zu implementieren und administrieren. Darüber hinaus fördern sie kaum einen Optimierungsanreiz für das SSC (Shared Service Center).
Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass sie sich auf die Weiterverrechnung aller anfallenden Kosten konzentrieren. Im Vergleich zu den zuvor beschriebenen Varianten steht hier die Diskussion der Höhe des gesamten IT-Budgets und damit möglicher Einsparungen bei der Leistungserbringung kaum beziehungsweise deutlich weniger im Fokus.
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5. Marktpreise: In Bezug auf die Geschäftsbereiche als auch das SSC stellt die Verrechnung basierend auf Marktpreisen den größten Anreiz zur Nachfragesteuerung beziehungsweise Optimierung dar. Zusätzlich zum hohen Implementierungs- und Administrationsaufwand ist aber insbesondere bei IT-Services der schnelle technologische Wandel problematisch. Des Weiteren ist die Findung adäquater Marktpreise für Regionen mit stark abweichendem Preisniveau schwierig.
Verursachungsgerechte Umlage schafft nur unnötige IT-Kosten
Für eine adäquate IT-Kostenverrechnung sollte pro Service entschieden werden, welche Verrechnungsmethoden sinnvoll sind. Services, die ohnehin einer gleichverteilten oder nur marginal unterschiedlichen Nutzung unterliegen, sollten pauschal verrechnet werden. Der zusätzliche Aufwand einer verursachungsgerechten Umlage ruft hier nur unnötige Kosten hervor ? insbesondere bei Services, die für alle Fachabteilungen unverzichtbar sind (z.B. Internet-Zugang oder IT-Service-Desk).
Bei Services, die von internen Kunden in unterschiedlichem Ausmaß in Anspruch genommen werden, sollte hingegen eine möglichlist verursachungsgerechte Kostenverrechnung etabliert werden. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn den mit einer reduzierten Inanspruchnahme eines Services verbundenen Kosteneinsparungen eine vergleichsweise geringe negative Beeinflussung des Geschäftsbetriebs gegenüber steht. Je nach Beschaffenheit einzelner Services sind auch Kombinationen der vorgestellten Varianten denkbar.