Die Folgen für IT-Freiberufler

Die Verhinderung von Scheinselbständigkeit



Kerstin Tammling ist als freiberuflicher Consultant im Software Asset Management und Lizenzmanagement tätig. In der IT-Branche ist sie seit Mitte der 1980er Jahre zu Hause und arbeitet seit 1989 selbstständig. Daneben, setzt sie sich ehrenamtlich für die gesellschaftlichen und politischen Interessen der Selbständigen in der IT im DBITS e.V. ein, dessen Vorstandsvorsitzende sie ist.

Schadensbegrenzung durch unverzügliche Lösungen

Um die derzeitige Entwicklung auf dem IT-Projektmarkt zu stoppen muss unverzüglich eine Regelung etabliert werden, die keinerlei Interpretationsspielraum hinsichtlich des Status des Selbständigen zulässt. Eine eindeutige rechtliche Grundlage muss geschaffen werden, damit die Auslegung des Sozialversicherungsstatus nicht länger der DRB obliegt und am Ende den Weg über die Sozialgerichte geht. Die gegenwärtige Praxis kostet allen Beteiligten Zeit, Geld und Nerven.

Viele Möglichkeiten gibt es dabei nicht, wenn eine realistische, rasche und pragmatische Umsetzung gewollt ist. Die Aufgabe der Selbständigkeit zugunsten einer Tätigkeit in Arbeitnehmerüberlassung bzw. Zeitarbeit kann, wie oben ausgeführt, für Selbständige keine Option sein. Die Einführung einer Bürgerversicherung, in der alle, also wirklich und ausnahmslos alle Arbeitsleistenden in der Bundesrepublik Deutschland, ihren Beitrag leisten dürfte mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Einer raschen Umsetzung stehen zu viele Interessengruppen, die es einzubeziehen gilt, entgegen.

Eine Einzahlungspflicht nur für IT- und andere Solo-Selbständige in die DRB dürfte schwierig werden, weil sich der Gesetzgeber dann die Frage gefallen lassen muss, warum diese Selbständigen ausgerechnet bei der Rentenversicherung in die Pflicht genommen werden sollen, sonst aber alle Pflichten und Risiken der Selbständigkeit tragen müssen. Zudem würde diese Verpflichtung zu bereits bestehenden Vorsorgemaßnahmen hinzukommen und unter Umständen zu einer wenn nicht unzumutbaren, dann doch unnötigen finanzielle Belastung führen.

Stundenhonorar und Altersvorsorge

Ein machbarer Lösungsansatz ist es hingegen, den Blick von den Gegebenheiten der einzelnen Aufträge und den Arbeitsumständen des Selbständigen zu lösen und stattdessen wieder den ursprünglichen Gedanken des Schutzes wirtschaftlich Schwacher zu verfolgen. Der Deutsche Bundesverband Informationstechnologie für Selbständig e.V., DBITS, hat dazu ein Positionspapier entworfen, das die Interessen der IT-Selbständigen in diesem Zusammenhang darlegt.

Der DBITS fokussiert dabei die Schutzbedürftigkeit wirtschaftlich Schwacher und empfiehlt, diese anhand eines mindestens zu erzielenden Stundenhonorars in Kombination mit dem Nachweis einer adäquaten Altersversorgung abzugrenzen. Anfänger in der Selbständigkeit werden ebenfalls mit einer Art "Schonfrist" berücksichtigt. Eine einfache, keine Interpretationsspielraum zulassende Vorgehensweise, die auch ohne weiteres auf Solo-Selbständige anderer Branchen anwendbar ist.

Da im Koalitionsvertrag zum Themenkreis "Wachstum, Innovation und Wohlstand" ferner zu lesen ist […]Selbstständige und Freiberufler stehen als wesentlicher Teil des Mittelstands im Fokus unserer Wirtschaftspolitik. Wir werden uns für den Erhalt der Selbstverwaltung von Kammern und Verbänden in den Freien Berufen auf europäischer Ebene einsetzen […] bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber diese Aussage beherzigt und dabei nicht ausschließlich große Unternehmen im Blick hat.

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