Risiken und Lösungsansätze
Digital Rights Management für Unternehmen
Unternehmen sind heute darauf angewiesen, visuell und multimedial zu kommunizieren. Im Zeitalter von Social MediaSocial Media, Online Marketing und YouTube dreht sich alles um Content. Nicht umsonst hat Mark Getty, der Gründer der Bildagentur Getty Images, geistiges Eigentum einmal als das "Öl des 21. Jahrhunderts" beschrieben. Heute wird weltweit mehr Content produziert und wiederverwendet als je zuvor. Alles zu Social Media auf CIO.de
Die Digitalisierung hat dabei völlig neue Bedingungen für die Reproduktion von Content geschaffen. Im analogen Zeitalter war es sehr viel aufwändiger Inhalte zu vervielfältigen. Vor allem führte das Überspielen von Tonbändern oder das Umkopieren von Filmmaterial immer zu Qualitätsverlusten. Heute lassen sich Inhalte mit einem Klick beliebig oft duplizieren. Hier liegt gleichzeitig auch das Problem: Genau so einfach wie Mitarbeiter Daten kopieren können, sind sie nun auch in der Lage, durch Unachtsamkeit die Rechte der Urheber zu verletzen und Ihrem Unternehmen so gravierenden Schaden zuzufügen.
Solche Rechtsverletzungen, die Firmen meist völlig unerwartet treffen, beruhen im Allgemeinen auf Unwissenheit oder missglückter Kommunikation. Wie sich immer wieder im Gespräch mit Kunden herausstellt, werden urheberrechtliche Probleme in Unternehmen als Gefahrenquelle unterschätzt. So wird das Digital Rights Management erst ernstgenommen, wenn bereits die Schadensersatzklage eines Lizenzeigentümers vorliegt, der seine Rechte verletzt sieht.
Urheberrechtsverstöße sind nämlich keineswegs nur ein Problem für Internet-Nutzer, die illegal Musik im Internet herunterladen oder Kinofilme unlizenziert streamen - sie betreffen die tägliche Arbeit von Unternehmen. Diese laufen potenziell Gefahr, wenn sie Fotos auf ihrer Homepage nutzen, die sie nicht selber aufgenommen haben, für ihr Social-Media-Marketing mit Videos oder Musik arbeiten oder Newsletter und firmeneigenen Blog mit Stockfotos bebildern.
Auf den ersten Blick mag der richtige Umgang mit Foto- und anderen Content-Lizenzen eher wie ein notwendiges Übel erscheinen, weil es in erster Linie darum geht, etwas zu verhindern und nicht darum, ein konkretes Ziel zu erreichen. Tatsächlich hat Digital Rights Management aber ein sehr klares Ziel: die Sicherheit des Unternehmens zu gewährleisten und Schadensersatzklagen zu vermeiden.
Das Urheberrecht - was steckt dahinter?
Nach deutschem Recht sind sogenannte intellektuelle Produkte wie Bilder, Fotos, Videos oder künstlerische, literarische oder wissenschaftliche Texte, geistiges Eigentum des Urhebers, also des Autors, Fotografen oder Filmemachers. Der Urheber kann allein entscheiden, ob sein Werk vervielfältigt oder genutzt wird. Ob eine Zeichnung als ein künstlerisches Werk betrachtet werden muss oder ob es sich um eine naive Kinderzeichnung handelt, entscheidet die Schöpfungshöhe. Diese wird im Einzelfall durch ein Gericht festgestellt, das ein Werk anhand verschiedener Kriterien prüft.
Das Urheberrecht entstand mit der Erfindung des ersten mechanischen Reproduktionsverfahrens - dem Buchdruck. Es schreibt fest, dass der Gedanke des Eigentums nicht nur für materielle, sondern auch intellektuelle Produkte gilt. Dazu heißt es im §11 des Urheberrechtsgesetz (UrhG):
"Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes."
Der Gedanke hinter dem Urheberrecht ist einfach: Intellektuelle Konzepte haben einen Wert, weil sie sich nutzen lassen, auch wenn sie sich - anders als materielle Dinge - nicht direkt "abnutzen". Um InnovationInnovation zu fördern, stellt das Urheberrecht sicher, dass der Schöpfer angemessen von der Nutzung seines Werks profitiert. Alles zu Innovation auf CIO.de
Abgesehen von wenigen Ausnahmen, etwa Bilder und Videos mit freien Creative Commons-Lizenzen (http://de.creativecommons.org/), ist die Nutzung eines Werks nur mit einer kostenpflichtigen Lizenz möglich. Wenn diese nicht vorliegt, kann der Urheber Schadensersatz verlangen - unabhängig davon, ob die nicht-lizensierte Nutzung mit Vorsatz oder aus Versehen geschah. Für Unternehmen ist es deshalb wichtig, eine Sensibilität für den richtigen Umgang mit dem Urheberrecht zu entwickeln.