Bundesinnenministerium veröffentlicht Vorlage
EVB-IT Systemvertrag steht für Behörden bereit
05.09.2007
Werner Kurzlechner lebt als freier Journalist in Berlin und beschäftigt sich mit Rechtsurteilen, die Einfluss auf die tägliche Arbeit von Finanzentscheidern nehmen. Als Wirtschaftshistoriker ist er auch für Fachmagazine und Tageszeitungen jenseits der IT-Welt tätig.
Für Behörden sind die EVB-IT laut Paragraf 55 der Bundeshaushaltordnung verbindlich. In der Praxis gibt es aber immer wieder das Problem, den jeweiligen Geschäften die geeigneten Muster-Typen zuzuweisen.
Das Ministerium berichtet, dass IT-Systeme auch für die Arbeitsfähigkeit der Behörden eine ähnlich wachsende Bedeutung haben wie beispielsweise für Unternehmen. In den vergangenen Jahren habe man bei der Projekt-Abwicklung "nicht durchgängig positive Erfahrungen“ gemacht. Die Nachfrage nach dem jetzt vorliegenden Mustervertrag sei deshalb immer lauter geworden.