Bundesinnenministerium veröffentlicht Vorlage
EVB-IT Systemvertrag steht für Behörden bereit
Das Kürzel "EVB-IT“ bedeutet in voller Länge "Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“. Diese Bedingungen ergänzen für die komplexen Rechtsgeschäfte im IT-Bereich die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die den speziellen Anforderungen schon vor Jahren nicht mehr zu genügen schienen.
In den vergangenen sechs Jahren veröffentlichte das Ministerium bereits sechs Vertragsmuster zur IT-Beschaffung. Sie regeln den Kauf von Hardware, die Beschaffung von Dienstleistungen, die zeitlich unbefristete Überlassung von Standard-Software gegen Einmalvergütung sowie die befristete Überlassung, die Instandhaltung von Hardware und die Pflege von Software.
Eine klare Regelung für System-Lösungen aus einer Hand fehlte bislang. Der Bund schließt diese Lücke jetzt, ohne mit den Hersteller-Verbänden Einvernehmen erzielt zu haben. Das war in den bisherigen Fällen immer gelungen. Für die gesamte Funktionsfähigkeit des IT-Systems sind nach EVB-IT immer die Auftragnehmer verantwortlich.
Die wichtigsten Streitpunkte mit den Verbänden sind laut Ministerium Art und Umfang der Nutzungs- und Eigentumsrechte, Abnahmemodalitäten und Verjährungsfristen. Weiteren Verhandlungen mit den betroffenen Verbänden stehe man positiv gegenüber, so das Ministerium.