Firmen vor Atlas-Einführung
Große Unternehmen gut auf E-Zoll vorbereitet
Einen eigenen Zollbeauftragten oder Zollverantwortlichen haben drei von vier Firmen (76 Prozent). Bei zwei Dritteln ist ein Ausfuhrverantwortlicher tätig (63 Prozent), mehr als die Hälfte beschäftigt einen Beauftragten für die Exportkontrolle (58 Prozent).Bei den Firmen, die sich selbst als weniger gut aufgestellt einschätzen, liegen die Zahlen hierbei stets unter denen der Betriebe, die sich selbst als gut aufgestellt bezeichnen. Allerdings planen viele der Unternehmen mit der schlechteren Selbsteinschätzung, Verantwortliche für diese Bereiche einzustellen. Einen Zollbeauftragten haben beispielsweise derzeit 63 Prozent der Firmen, die bei sich Nachholbedarf hinsichtlich der Zollabfertigung sehen. Ein weiteres Fünftel dieser Betriebe plant, diesen Posten künftig zu schaffen.
Nur wenige auf digitale Betriebsprüfung vorbereitet
Organisationsanweisungen zur Kontrolle von Ausfuhren nutzen fast alle Firmen, die Exporte tätigen. Dasselbe Bild stellt sich bei der Organisation der Einfuhren dar. Bei spezielleren Aufgaben offenbart die Untersuchung allerdings großen Nachholbedarf. Nur jede zehnte Firma ist etwa auf eine digitale Betriebsprüfung vorbereitet. Die kleinen und mittleren Unternehmen fallen mit sechs Prozent gegenüber dem allgemeinen Anteil noch zurück.
Um Zollvorgänge organisieren zu können, sind die Firmen auf einen immer aktuellen Datenbestand angewiesen. Tatsächlich legen die meisten Betriebe auf die Pflege ihres Datenbestandes großen Wert. So haben 69 Prozent ihre Güter vollständig nach dem "Harmonisierten System 2007" eintarifiert. Mit dem Harmonisierten System wurde die Nomenklatur von Waren zu Jahresbeginn weltweit geändert. Die Umstellung auf dieses System ist für Firmen mit großem Aufwand verbunden. Die Studien-Autoren schließen deshalb, dass Unternehmen, die das neue System umgesetzt haben, in diesem Zuge die Pflege ihres Datenbestandes auch vollständig automatisiert haben.
Status des "Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" wichtig
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte - auf Englisch: Authorized Economic Operator (AEO) - ist den Befragten äußerst wichtig. Den Status eines AEO können die Mitgliedsstaaten künftig jedem Wirtschaftsbeteiligten verleihen, der hinsichtlich seiner Kontrollsysteme, Zahlungsfähigkeit und Rechtstreue bestimmte Kriterien erfüllt. In der Regel soll der AEO-Status eines Unternehmens aus einem EU-Land in den anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden. 83 Prozent der Firmen sehen diesen Status als wichtig oder sogar sehr wichtig als Nachweis für die zollrechtliche Zuverlässigkeit von Geschäftspartnern an. 78 Prozent sehen darin einen wichtigen oder sehr wichtigen Beitrag zu einer sicheren Lieferkette.
Viele Firmen sehen die Bedeutung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten allerdings als wertlos an, sollte er nicht von Drittstaaten wie den USA ebenfalls anerkannt werden. Und gerade für kleine und mittlere Firmen stellt der Aufwand für den Antrag auf eine AEO-Bewilligung nicht selten eine große Herausforderung dar. Für viele Befragte steht der Aufwand in keinem Verhältnis zu den erhofften Vorteilen.