EU benennt die Schwachpunkte
Nur 3 Prozent Online-Handel
Die Kommission schlägt deshalb 16 Maßnahmen vor. Sie zielen darauf ab, "durch besseren Verbraucherschutz, mehr Informationen und breitere Auswahl bis 2015 eine Verdoppelung der Online-Verkäufe im europäischen Einzelhandel zu erreichen“.
Die neuen Maßnahmen
Zu den neuen Maßnahmen zählen unter anderem:
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Erleichterungen, Produkte und Dienstleistungen (einschließlich Musik und Filme) im Internet zu kaufen
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Europaweite Garantien, eine effizientere und preisgünstigere Lieferung von Produkten sicherzustellen
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Verpflichtung von Internet-Händlern zur Bereitstellung umfassenderer Produkt- und Preisinformationen
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Schritte zur Entwicklung von Hochgeschwindigkeits-Internetdiensten und einer besseren Kommunikationsinfrastruktur, so dass mehr Menschen, insbesondere in ländlichen und abgelegenen Gebieten, Zugang zu dieser Technologie hätten
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Regelungen, um den Verbrauchern mehr Informationen und besseren Schutz vor missbräuchlichen Nutzungen des Internets zu bieten.
Zur Begründung ihres Vorgehens verweist die EU-Kommission in einem sogenannten Grünbuch auch auf die Bedeutung des elektronischen Zahlungsverkehrs für den Online-Handel: "Die Vorteile des Binnenmarkts stehen Verbrauchern, Einzelhändlern und Unternehmen nur dann in vollem Umfang offen, wenn sie sichere, effiziente, wettbewerbsfähige und innovative elektronische Zahlungssysteme nutzen können; dies umso mehr, als sich weltweit ein Trend vom direkten Kundenverkehr hin zum elektronischen Handel abzeichnet.“
Die Art und Weise, wie in Europa Waren und Dienstleistungen erworben werden, befindet sich laut EU in einem grundlegenden Wandel. EU-Bürger und -Unternehmen würden zunehmend außerhalb ihres Herkunftslands tätig, und elektronische Zahlungsmittel, die auch über Grenzen hinweg reibungslos funktionieren, "machen ihnen das Leben dabei deutlich einfacher“. Dank der künftig zu erzielenden "Erfolge auf dem Gebiet der Massenzahlungen“ könnte Europa an vorderster Front mitgestalten, "wie in Zukunft Zahlungen geleistet werden – mit Zahlungskarten, über das Internet oder unter Zuhilfenahme eines Mobiltelefons“.