Cloud Computing


Cloud Security

Sichere Cloud-Lösungen verkaufen sich besser

29.05.2013
Uwe Küll ist freier Journalist in München.

Ein in der Vergangenheit wenig beachteter Aspekt des Themas Cloud Security sind Sicherheitsdienste, die als Cloud-Services angeboten werden. Das wird sich nach Einschätzung von Experton künftig ändern. Velten: "Dabei reden wir nicht nur über E-Mail-Security oder Firewall-Services, die ja schon bekannt sind, sondern beispielsweise auch über Identitäts-Management und Single-Sign-on aus der Cloud, wie es die Firma Okta anbietet." Anwender könnten so mit einmaliger Eingabe ihres Passworts bei der Anmeldung nicht nur die internen Unternehmenssysteme nutzen, sondern auch die für sie zugelassenen Anwendungen in der Cloud.

Beispiel Qualys

Als weiteres Beispiel nennen Velten und Janata Qualys: "Die Firma hat ursprünglich damit begonnen, Internet-Auftritte und E-Commerce-Content auf Malware-Befall zu untersuchen, auch Content von Drittanbietern. Um dieses Angebot herum entstand ein breites Portfolio von Infrastruktur- und Sicherheits-Management-Tools, die aus der Cloud heraus nutzbar sind. Wir bei Experton schätzen diesen Bereich als einen der wichtigsten Wachstumsbereiche im Cloud-Markt ein."

Alles in die Cloud - die Sicherheit darf dabei aber nicht auf der Strecke bleiben.
Alles in die Cloud - die Sicherheit darf dabei aber nicht auf der Strecke bleiben.
Foto: natashasha, shutterstock.com

Auch die Neuregelung des elektronischen Zahlungsverkehrs mit der für alle Unternehmen verpflichtenden Einführung von SEPA bietet neue Möglichkeiten zum Einsatz von Cloud-Lösungen. Dabei gilt es für Anwender, die drei Prüfungsbereiche Server, Zertifikatsaustausch und Zugriff zu untersuchen. Zum Beispiel bestimmen im Bereich Server Betriebsort und Herkunft des Anbieters die Rahmenbedingungen für den DatenschutzDatenschutz aufgrund der jeweiligen nationalen Gesetzgebungen. Christian Fink, Zahlungsverkehrsexperte bei NTT Data, betont: "Cloud-Lösungen, die europäische Sicherheitsstandards erfüllen, sind vor allem für hoch vernetzte Unternehmensprozesse mit geschäftskritischen Daten geeignet." Alles zu Datenschutz auf CIO.de

Der deutsche Sonderweg

Frank Pototzki, Principal Manager Application Services Capgemini Deutschland, meint: "Im deutschen Markt muss die Nutzung von Cloud-Services den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie spezifischen Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz für Netzdienstleister oder dem Sozialgesetzbuch für öffentliche Dienstleister genügen." Vor allem die Auftragsdatenverarbeitung sei ein kritischer Punkt. Vor Vertragsabschluss müsse mit dem Cloud-Anbieter verifiziert werden, wo die Daten gespeichert sind und wie auf sie zugegriffen wird. Persönliche gesundheitliche Befunde, oder Gesprächsdaten dürften beispielsweise nicht außerhalb Deutschlands gespeichert werden.

"Unabhängig vom tatsächlichen Speicherort spielt es für den Datenschutz eine wichtige Rolle, ob ein Cloud-Anbieter ausschließlich deutschem Recht oder beispielsweise dem US Patriot Act verpflichtet ist", sagt der Experte. Hierbei sei nicht relevant, mit wem der Vertrag geschlossen wird, sondern wer die Leistung letztlich erbringt. "In unserer globalisierten und vernetzten Welt ist es für die Anbieter von Cloud-Services und Integratoren von Cloud-basierten Lösungen eine besondere Herausforderung, diesen Nachweis zu erbringen."

(Computerwoche)

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