Rechtsanwalt beantwortet Fragen
Unternehmen verstoßen gegen neues Bundesdatenschutzgesetz
CIO: Was ist beim neuen Bundesdatenschutzgesetz besonders zu beachten?
Hilber: Eine der wichtigsten Neuerungen regelt die Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG). Betroffen sind alle Unternehmen, die ihre Daten von einem Dienstleister verarbeiten lassen. Das kann zum Beispiel bei der Nutzung externer IT-Ressourcen wie Speicherplatz oder Rechenleistung der Fall sein, liegt aber auch bei einer Auslagerung der Lohnbuchhaltung oder dem Betrieb einer Softwareapplikation durch einen Dienstleister vor.
CIO: Was hat sich bei der Auftragsdatenverarbeitung geändert?
Hilber: Der Mindestinhalt solcher Verträge zwischen Kunde und Dienstleister ist jetzt in zehn Punkten im Detail geregelt. Im Gegensatz zu anderen Bereichen des Datenschutzgesetzes greift bei der Auftragsdatenverarbeitung keine Übergangsregelung. Seit dem 1. September gilt das neue Recht.
CIO: Auch für Verträge, die vor dem 1. September 2009 geschlossen wurden?
Hilber: Das neue Recht gilt auch für die alten Verträge. Den gesamten Vertragsbestand von einem Tag auf den anderen anzupassen, ist kaum möglich. Firmen können ja nicht auf einen Schlag sämtliche Verträge umstellen. Konsequenz ist, dass viele Unternehmen aktuell gegen Datenschutzrecht verstoßen.