Kabelsalat ade
USB-C soll Standard in Handys, Tablets und Co werden
Die Brüsseler Behörde legte am Donnerstag einen Gesetzesvorschlag vor, nach dem die Ladebuchsen in Elektrogeräten vereinheitlicht werden sollen. Gängiger Standard soll der USB-C-Anschluss werden, den schon heute viele Unternehmen wie Samsung und Motorola verbauen. Vor allem für AppleApple mit seinem hauseigenen Lightning-Anschluss wäre die Vereinheitlichung ein Ärgernis. Alles zu Apple auf CIO.de
"Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich lange genug über inkompatible Ladegeräte, die sich in ihren Schubladen anhäufen, geärgert", sagte EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager. Zugleich profitiere die Umwelt von einer Vereinheitlichung der Ladebuchsen, weil deutlich weniger Elektroschrott entstehe. Verbraucher sollen durch den Vorschlag der EU-Kommission 250 Millionen Euro im Jahr sparen.
Mit ihrem Vorstoß setzt die Behörde der freiwilligen Kooperation mit der IndustrieIndustrie nach jahrelangem Zögern ein Ende. Schon 2009 einigten sich 14 Handy-Hersteller - unter ihnen Apple - auf Druck der EU-Kommission in einer Selbstverpflichtung auf einen einheitlichen Standard für Netzteile. Bei den Buchsen in SmartphonesSmartphones und Tablet-Computern blieben von einst mehreren Dutzend Typen noch drei übrig: Das inzwischen veraltete Micro-USB, das neuere USB-C und die dünneren Lightning-Anschlüsse von Apple. Alles zu Smartphones auf CIO.de Top-Firmen der Branche Industrie
Schnelllade-Technologie in allen Geräten einheitlich
Die USB-C-Buchsen sollen dem Kommissionsvorschlag zufolge in Smartphones, TabletsTablets, Kameras, Kopfhörern, tragbaren Lautsprechern und Hand-Konsolen Standard werden. Außerdem schlägt die Behörde vor, dass Verbraucher neue Geräte in Zukunft ohne Ladegerät kaufen können müssen - schließlich liegen in den meisten Haushalten ohnehin Netzteile rum. Auch soll die Schnelllade-Technologie in allen Geräten vereinheitlicht werden. Alles zu Tablets auf CIO.de
Bis all dies Realität ist, dürfte es noch dauern. Zunächst müssen EU-Parlament und EU-Staaten darüber verhandeln. Anschließend müssen die neuen Regeln in nationales Recht umgewandelt werden, ehe den Herstellern eine Übergangszeit von zwei Jahren gewährt werden soll. (dpa/rs)