Bei gekündigten Bänkern geht es um die nackte Existenz
Versagen und trotzdem Geld kassieren
Für die Öffentlichkeit sind die Fälle ohnehin klar: Wer Verluste in Milliardenhöhe zu verantworten hat und den Staat als Retter zu Hilfe ruft, verdient eigentlich nicht viel mehr als Wasser und Brot. Umso größter auch die Empörung über die Abfindungen in Höhe von 58 Millionen Euro für neun Ex-Vorstände der verlustträchtigen Dresdner Bank, auch wenn Ex-Chef Herbert Walter inzwischen auf seine Abfindung verzichtet hat.
Die Kündigungen bei HRE, IKB und KfW
Juristisch ist die Sache im Fall der Kündigungen bei HRE, IKB und KfW nicht ganz so eindeutig. "Die pure Höhe des Schadens reicht natürlich nicht aus, um erfolgreich Schadensersatz geltend zu machen", sagt Arbeitsrechtler Eckard Schwarz von der Kanzlei Lovells. Erst wenn klar ist, dass die Vorstände bei ihrer Arbeit tatsächlich versagt haben, indem sie nicht sorgfältig genug agiert haben, ist die Kündigung wirksam. Die zentrale Frage lautet: Liegt ein wichtiger Grund für die Kündigung vor?
Im Fall der Entlassungen von Funke, Ortseifen und Co. geht es zu Anfang vor allem darum, ob sie zum Beispiel wider besseren Wissens Papiere kauften, die sich später als toxisch erwiesen. Und ob sie sich nicht ausreichend über die Risiken informiert haben. Die Gefeuerten sagen nein, sie hätten nicht ahnen können, das das System wie ein Kartenhaus in sich zusammenfällt.
Ohne Weiteres werden sie mit dieser Argumentation nicht durchkommen. "Wer sich allein auf die Ratingagenturen verlässt, ohne die Produkte selbst sorgfältig zu prüfen, wird sich fragen lassen müssen, ob er die nötige Sorgfalt hat walten lassen", sagt der Heidelberger Anwalt für Wirtschafts- und Arbeitsrecht Michael Eckert mit Blick auf allgemeine Gesetzeslage und Rechtsprechung. "Wenn der Vorstand Geschäfte tätigt, die er nicht versteht und einfach irgendwelche Papiere kauft, macht er sich angreifbar."
Doch was bedeutet es, Produkte sorgfältig zu prüfen? Immerhin waren die jetzt verdammten Geschäfte über Jahre in der gesamten Branche völlig üblich. "Wenn es so sein sollte, dass der Vorstand sich hat umfassend beraten lassen und der Markt sich dann radikal verändert hat, wird es möglicherweise nichts mit einer Kündigung", entgegnet deshalb Schwarz.