Bei gekündigten Bänkern geht es um die nackte Existenz
Versagen und trotzdem Geld kassieren
04.05.2009
Von Nils-Viktor Sorge
Aufsichtsrat muss Anspruch auf Schadensersatz prüfen
Verdonnert sie ein Gericht im Sinne ihrer Ex-Arbeitgeber, würden sie möglicherweise ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage verlieren - möglicherweise sogar ihre Rentenansprüche. "Der Aufsichtsrat eines Unternehmens hat die Pflicht, Schadensersatzansprüche zu prüfen, sonst macht er sich selbst unter Umständen angreifbar", sagt Anwalt Eckert.
Der drohende finanzielle Verlust steht für viele der jetzt klagenden Banker vermutlich gar nicht an erster Stelle. "Die bekommen beruflich möglicherweise nie wieder ein Bein auf den Boden, weil ihre Reputation zerstört ist", sagt ein Anwalt. "Die einzige Lösung wäre vermutlich eine ganz hohe Schadensersatzzahlung an das Unternehmen und dann zu hoffen, dass Gras über die Sache wächst."