Betrug

Vorsicht vor Abzockern aus dem Internet

Arne Arnold arbeitet seit über 15 Jahren bei der PC-WELT als Redakteur in den Bereichen Software und Internet. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Thema Sicherheit für Endanwender bei PC und Mobil-Geräten.
Betrüger haben sich neue Tricks fürs Internet einfallen lassen, um an Ihr Geld zu kommen. Das müssen Sie darüber wissen und so schützen Sie sich.

In die folgenden drei Internetfallen, sollten Sie besser nicht tappen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die bekannten PC-Viren und Adware-Programme, sondern um FallenFallen beim Urheberrecht, um Abmahnungen bei Facebook und um vermeintliche Inkasso-Unternehmen. Top-500-Firmenprofil für

1. Rechtsfallen bei Facebook und anderen sozialen Netzen

Darum geht’s: Jeder behält das Recht am eigenen Bild. Und mit "eigenem Bild" ist die abgebildete Person auf dem Foto und nicht der Fotograf gemeint.

Darauf müssen Sie achten: Sie dürfen Fotos und Videos von anderen Personen nur dann publizieren, wenn diese damit einverstanden sind. Das trifft sogar auch dann zu, wenn Sie etwa ein Foto nur für einen eingeschränkten Personenkreis veröffentlichen. Zwar gilt auch in diesem Fall: Wo kein Kläger, da kein Richter, doch schon anstandshalber sollten Sie auch hier Fotos und Videos nicht ohne Wissen und Erlaubnis der Beteiligten nutzen.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Ist der Abgebildete nicht eindeutig erkennbar, bedarf es keiner Einwilligung. Auch wenn das Bild eine öffentliche Versammlung zeigt, ist in der Regel keine Einwilligung der einzelnen abgebildeten Personen nötig.

Weiterhin gelten auf Facebook natürlich auch die Regeln des echten Lebens: Beleidigungen und Schmähungen sind tabu. Wer etwa über seinen Arbeitgeber lästert, muss mit einer Abmahnung oder gar Kündigung rechnen.

Sollten Sie nicht als Privatperson, sondern als Unternehmer auf Facebook veröffentlichen, müssen Sie zudem auf die Impressumspflichten achten, wie sie für alle unternehmerischen Auftritte im Netz vorgeschrieben sind. Die Impressumspflicht geht auf §5 des Telemediengesetzes zurück. Das Impressum muss eine Mailadresse, eine Telefonnummer, einen vollständigen Namen und eine Anschrift enthalten.

Die Vorschrift soll den Verbraucherschutz stärken. Dieses Impressum muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. In Facebook gibt es für Seiten, die nicht ausschließlich privat genutzt werden, unter "Info" ein eigenes Impressumsfeld, dass Sie bestücken können. Wer es versäumt, ein Impressum anzugeben, muss mit Abmahngebühren von rund 3000 Euro rechnen.

Eine gute Nachricht gibt es aus dem EU-Parlament. Es hat eine geplante Änderung der Panonoramafreiheit abgeleht. Damit dürfen zumindest in Deutschland weiterhin Fotos von den allermeisten Gebäuden gemacht werden. Das heißt: Wenn Sie ein Foto von einem neuen und außergewöhnlichen Bauwerk machen, etwa von der fast fertigen Elbphilharmonie in Hamburg, dann hätten Sie das Foto rechts um ein Haar nicht mehr bei Facebook oder sonst wo veröffentlichen dürfen.

Denn eigentlich sollte die sogenannte Panoramafreiheit, also das Recht jeder Person, im öffentlichen Raum zu fotografieren, eingeschränkt werden. Gebäude mit einem urheberrechtlichen Schutz hätten nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Diese Änderung hat das EU-Parlament aber im Juli 2015 abgelehnt. Allerdings gibt es viele Länder in der EU mit bereits stark eingeschränkter Panoramafreiheit. Das sind die rot markierten Länder auf der Europakarte, die Sie mit genaueren Infos zu dem Thema hier finden.


Zur Startseite