12 Ratschläge

Wenn Manager Kündigungen aussprechen müssen

23.10.2017

4. Keine Floskeln beim Kündigen

Um den heißen Brei herumzureden hält der Berater für unangebracht. Nach einer kurzen Einleitung solle eine Führungskraft "klar und sachlich" die Kündigung mitteilen. "Nennen Sie das Kind beim Namen", mahnt Frank Adensam. "Verstecken Sie die Nachricht nicht hinter Anglizismen wie "Downsizing"."

5. Auf Gefühlsausbrüche vorbereitet sein

Nicht jeder nimmt die Nachricht über seine Kündigung gefasst auf. Mancher zeigt sich geschockt, andere werden aggressiv oder brechen in Tränen aus. Wer einem Mitarbeiter gekündigt hat, sollte solche Reaktionen akzeptieren und dem Betroffenen Zeit geben, sich zu beruhigen. Kommt der Entlassene gar nicht zur Ruhe, sollte der Manager ihm mehr Zeit dafür einräumen: Hilfreich ist laut Adensam hier der Vorschlag, das Gespräch über die Modalitäten der Trennung zu einem späteren Zeitpunkt zu führen.

6. Trennung sauber begründen

"Warum ich?" ist laut Adensam eine typische Frage, der sich Führungskräfte nach einer Kündigung ausgesetzt sehen. Sie müssen darauf die richtige Begründung parat haben. Gab es eine Sozialauswahl, reicht der Verweis auf die Rechtslage. Waren Können und Leistung entscheidend, sei "viel Fingerspitzengefühl" nötig. Für den Manager gleicht diese Situation einer Gratwanderung: Einerseits will er den Entlassenen nicht zu sehr verletzen, andererseits muss er dennoch Argumente vorbringen, damit die Kündigung rechtlich nicht anfechtbar wird.

7. Rechtliche Voraussetzungen prüfen

Darauf ist bei personen- oder verhaltensbedingten Kündigungen grundsätzlich zu achten, mahnt Adensam. Gibt es Zweifel, dass die Kündigung wasserdicht ist, sollte das Unternehmen einen Aufhebungsvertrag anstreben.

8. Nicht diskutieren

Auch wenn mancher sich dabei hart und herzlos vorkommt: Diskussionen über die Auswahlkriterien für die Kündigung dürfe man auf keinen Fall führen, warnt Berater Adensam. "Sonst diskutieren Sie über die Kündigung selbst."

Zur Startseite