Outsourcing-Verträge
Aufgaben adaptiv auslagern
Schmidt-Melchiors ist trotz Flexibilität wichtig, dass es nicht zu einer einseitigen Risikoübernahme für den Anbieter kommt. Denn das System beruht auf gegenseitigem Vertrauen und funktioniert nur auf Basis einer offen zu legenden Kalkulation. Der Reemtsma-CIO: „Der Dienstleister bekommt für einen Zeitraum die Gewähr für ein Mindestmaß an Leistungsabnahme, Umsatz und auch Gewinn. Sofern die abgenommene Leistung unter der vereinbarten liegt, stehen ihm Investitionsschutz und Absicherung des entgangenen Gewinns zu.“
Ein Beispiel: Die Vertragsparteien schließen einen Fünf-Jahres-Vertrag über IT-Dienstleistungen mit einem jährlichen Volumen von einer Million Euro, einer kalkulierten Gewinnmarge von zehn Prozent und einem angenommen Fixkostenkostenanteil von 50 Prozent. Wenn der Kunde bereits nach einem Jahr alle vertraglichen Leistungen kündigt, verpflichtet er sich zu einer Zahlung des entgangenen Gewinns von 400 000 Euro sowie zur Übernahme aller verbleibenden Fixkosten in Höhe von zwei Millionen Euro. Den durch den Wegfall der Leistungen gesparten Betrag von 1,6 Millionen Euro erhält jedoch in voller Höhe der Kunde.
„Mir geht es darum, den technischen Fortschritt einzubinden und von den Einsparungen bereits während der Vertraglaufzeit profitieren zu können“, sagt Schmidt-Melchiors. Ein weiteres „Schmankerl“ ist daher die Cost-Optimization-Klausel. „Wir wollen so einen Wettbewerb um Optimierungspotenziale schaffen“, sagt Schmidt-Melchiors. „Das bedeutet: Wer Einsparmöglichkeiten entdeckt, bekommt auch die daraus stammenden Gewinne. Sind wir es, bekommen wir 100 Prozent der Einsparungen, ist es der Dienstleister, teilen wir sie.“ Damit will der CIO sicherstellen, dass sich durch technischen Fortschritt ergebende effizientere Lösungen zum Nutzen des Kunden eingesetzt werden.