Oracle gegen Usedsoft
Die Folgen des EuGH-Urteils für IT-Chefs
Bei der Deutschen Oracle-Anwendergruppe (DOAG) begrüßt man die EuGH-Entscheidung. Das Urteil stärke die Rechte der Kunden. "Der aus unserer Sicht komische Zustand der Ungleichbehandlung von Software auf einem Datenträger und heruntergeladenen Programmen wurde behoben", sagt der stellvertretende DOAG-Vorsitzende Michael Paege.
Fraglich: Wartungsverträge für Gebraucht-Käufer
Was die praktischen Konsequenzen für die Anwender angeht, zeigt sich die Anwendervertretung allerdings noch leicht skeptisch. Neue Rechtsunsicherheit könne sich ergeben, weil noch unklar sei, ob Käufer gebrauchter Lizenzen künftig mit Oracle Wartungsverträge abschließen könnten, gibt DOAG-Chef Dietmar Neugebauer zu bedenken. Wie Oracle auf die Entscheidung reagieren werde, dazu habe man noch keine Informationen bekommen, sagt Neugebauer.