Security-Experten werfen Unternehmen Bewusstseinsmangel vor
Sicherheitsprofis fordern: Bei Datenverlust Chef in den Knast
Die Autoren der Umfrage wollten denn auch wissen, mit welchen Mitteln das zu erreichen sei. Die Antworten kamen prompt: 68 Prozent der Sicherheitsfachleute sind der Meinung, die Geschäftsleitung solle Schadensersatz zahlen, wenn vertrauliche Daten verlorengehen. 62 Prozent würden ihnen zusätzlich ein Bußgeld aufbrummen.
Das geht drei von zehn Befragten noch nicht weit genug. Sie fordern in solchen Fällen eine Haftstrafe für die Geschäftsleitung.
Websense hat auf dem E-Crime Congress am 5. und 6. März in London 104 Sicherheitsfachleute befragt. Deren Forderungen nach harten Strafen für die Geschäftsleitung verhallten bis jetzt allerdings ergebnislos.
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