Fettnäpfe vermeiden

Top 10 der No-Gos im Internet

19.09.2012
Von Tony Bradley

No-Go 3: Öffentliche Einladungen via Facebook

Facebook bietet viel Fehler-Potential
Facebook bietet viel Fehler-Potential

Facebook-Fehler können unangenehme Ausmaße annehmen, wie die Geschichte einer Geburtstagseinladung aufzeigt. Thessa aus Hamburg-Bramfeld lud zu ihrem 16. Geburtstag über FacebookFacebook ein. Aufgrund eines Versehens, sagten fast 15.000 "Gäste" zu. Thessa wollte nur enge Freunde einladen, vergaß aber die Party als privat zu markieren. Die Einladung wurde so öffentlich und jeder konnte sie lesen. Alles zu Facebook auf CIO.de

Die Straße in der kleinen Siedlung in Bramfeld wurde am Abend des Geburtstags gesperrt. Obwohl die Party abgesagt wurde, kamen etwa 1.500 Facebook-Gäste, Radioreporter und TV-Teams. Sie alle drängten sich in die Siedlung - jeder wollte dabei sein. Das Thessa nicht da war, interessierte niemanden. Gäste trugen T-Shirts, auf denen "I love Thessa" stand und schwenkten Plakate mit Texten wie "Danke für die Einladung". Die Polizei nahm vorübergehend elf Personen wegen Sachbeschädigung oder Widerstand gegen Polizeibeamte fest.

No-Go 4: Glauben man wäre anonym

Vor einiger Zeit gab es bei Facebook eine Software-Panne. Durch einen Programmierfehler erlangten Mitglieder Zugang zu geschützten Fotos, indem sie öffentliche Bilder von anderen Usern als anstößig meldeten.

Auch außerhalb von Facebook hinterlassen Internet-Nutzer ihre Spuren. 2007 beschloss die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung, bei der alle IP-Adressen mit den entsprechenden Informationen zu den Anschlussinhabern erfasst werden. 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz. Die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat seither zwei neue Papiere eingereicht. Diese wurden von Experten bislang abgelehnt. Falls die entsprechende EU-Richtlinie nicht umgesetzt wird, drohen ein EU-Verfahren und eine Strafe. Im Jahr 2010 wurden Österreich und Schweden wegen Nichtumsetzung der EU-Richtlinie verurteilt.

Auch ohne neu verabschiedetes Gesetz ist man im Internet nicht anonym unterwegs. Der Provider weist bei jeder Internetverbindung dem heimischen Rechner oder Router eine IP-Adresse zu. Diese und die eindeutige Zuordnung zum Anschlussinhaber speichern die Provider in der Regel zwischen sieben Tagen und sechs Wochen. Bei Vorlage eines Gerichtsbeschlusses muss die Zuordnung an die Strafverfolgungsbehörde herausgegeben werden.

Anonymisierungsdienste teilen den Surfern neue IP-Adressen zu und verschlüsseln so den Datentransfer. Die vom Provider ursprünglich zugewiesene Adresse verschwindet somit. Zu den Anbietern gehören Cyberghost VPN und Steganos Internet Anonym VPN.

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