Vorteile, Einwände und erste Anwender

Zum Stand der Diskussion um Cloud Computing

Wolfgang Herrmann ist IT-Fachjournalist und Editorial Lead des Wettbewerbs "CIO des Jahres". Der langjährige Editorial Manager des CIO-Magazins war unter anderem Deputy Editorial Director der IDG-Publikationen COMPUTERWOCHE und CIO sowie Chefredakteur der Schwesterpublikation TecChannel.

Cloud Computing versus SaaS

Was unterscheidet Cloud Computing vom hergebrachten Konzept Software as a Service (SaaS)? Forrester Research sieht unter anderem folgende Merkmale:

  • Eine vordefinierte und abstrahierte Infrastruktur

Eine standardisierte Infrastruktur mit verschiedenen Abstraktionsebenen gehört laut Forrester zu den grundlegenden Elementen des Cloud Computing. Im Gegensatz zu traditionellen Hosting-Ansätzen hat der Kunde keinen Einfluss auf die Spezifizierung der Infrastruktur.

  • Volle Virtualisierung

Fast alle Cloud-Provider abstrahieren die Hardware mit einem Verfahren zur ServerVirtualisierung. Aus Kostengründen kommt überwiegend der quelloffene Xen-Hypervisor zum Einsatz. MicrosoftMicrosoft verwendet für seine Cloud-Plattform Azure eine eigene Hardwareabstraktions- und Virtualisierungsschicht, auf der Windows Server 2008 ausgeführt wird. Alles zu Microsoft auf CIO.de

  • Dynamische Infrastruktursoftware

Die meisten Clouds nutzen spezielle Infrastruktursoftware, die es erlaubt, eine Anwendung mit geringem Aufwand hinzuzufügen, zu verlagern oder zu verändern. Eine hochverfügbare und ausfallsichere Infrastruktur lässt sich damit kostengünstiger einrichten.

  • Abrechnung nach Verbrauch

Cloud-Anbieter rechnen ihre Leistungen in der Regel nach den tatsächlich genutzten Ressourcen ab, beispielsweise nach CPU-Stunden oder Speichervolumen. Ältere Abrechnungsmodelle für Hosting-Dienste sehen hingegen einen Geldbetrag pro Server oder eine monatliche Gebühr vor.

  • Keine langfristigen Verträge

Die meisten Cloud-Provider, darunter auch Amazon, verzichten auf langfristige Verträge, wie sie in klassischen Outsourcing-Deals üblich sind. Beispielsweise können Kunden bei Bedarf nur eine einzige CPU-Stunde in Anspruch nehmen - ohne weitere Verpflichtungen einzugehen. (mja)

Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag unserer Schwesterzeitschrift Computerwoche.

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