Dienstwagen


Ein Dienstwagen wird Arbeitnehmern im Zuge ihrer Arbeitsverhältnisse zur Verfügung gestellt. Dienstwagen werden überwiegend betrieblich genutzt, können aber auch für eine private Verwendung freigegeben werden. Der Dienstwagen gehört regelmäßig zum Betriebsvermögen und kann sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich bereitgestellt werden. Der Großteil der Automobile wird ohne Chauffeur gestellt, wobei auch Varianten mit Fahrer existieren. Auf vertraglicher Ebene wird im Regelfall vereinbart, dass der dienstliche Wagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber zurückgegeben wird. Die Kosten für Beschädigungen an dienstlich genutzten Automobilen hat, falls den Arbeitnehmer kein Verschulden trifft, der Arbeitgeber zu tragen.