Entwicklung

Ende des Routerzwangs - das kommt auf Sie zu

Schwerpunkte? Keine - er interessiert sich vielmehr für (fast) alles, was mit IT, PC, Smartphone und Elektronik zu tun hat. Dabei geht es aber meist nicht um die Technik nur um der Technik willen, vielmehr stehen Nutzen und sinnvolle Anwendung im Vordergrund.

So weit, so klar. Zur weiteren Klarstellung sei an dieser Stelle angemerkt, dass wir den Begriff „Router“ wie üblich für die Gerätekombination aus Modem (für den Internetzugang) und Router im engeren Sinn (Verteiler) verwenden. Reine Modems kommen meist nur bei Kabelund Glasfaseranschlüssen zum Einsatz.

Zwangsrouter waren bisher nur eingeschränkt nutzbar

Vertröstet: Trotz offener Sicherheitslücke konnte der Autor seine vom Netzbetreiber gestellte Fritzbox nicht aktualisieren.
Vertröstet: Trotz offener Sicherheitslücke konnte der Autor seine vom Netzbetreiber gestellte Fritzbox nicht aktualisieren.

Mancher Kritiker der Neuregelung wendet ein, dass es doch praktisch sei, wenn O2, Tele 2, VodafoneVodafone oder Versatel und die diversen Kabelgesellschaften ihren Kunden einen fix und fertig konfigurierten Router bereitstellten. Dieser müsse nur noch angeschlossen werden und laufe danach ohne jede Nachkonfiguration. Ja, das ist in der Tat praktisch, doch dieser Komfort ist nur die eine Seite der Medaille.

Denn auf der anderen Seite konnten die Provider ihre Geräte so einschränken, wie sie wollten. Wenn sie dafür speziell gebrandete Router auslieferten, war das noch verständlich. Daneben aber stellte mancher Netzbetreiber seinen Kunden eine scheinbar frei konfigurierbare Fritzbox zur Verfügung. Kaum ein Betroffener dürfte geahnt haben, dass es sich bei diesen Exemplaren um eine spezielle Providerversion des AVM-Routers handelte. Das merkte man erst, wenn man bestimmte Einstellungen vornehmen wollte: So ließ sich teilweise kein zusätzlicher VoIP-Telefonanschluss eines Fremdproviders einrichten. De facto waren also auch Leute vom Routerzwang betroffen, die davon gar nichts wussten! Top-500-Firmenprofil für Vodafone

Richtig gefährlich wurde der Zwangsrouter bei Sicherheitslücken, wenn der Gerätehersteller diese per neuer Firmware prinzipiell geschlossen hatte, der Netzbetreiber diese aber erst mit Verzögerung aufspielte – so geschehen im Februar 2015 bei der verbreiteten Fritzbox. Der Verbraucher bleibt de facto ungeschützt, wenn die Updatefunktion seines Routers gesperrt ist. Selbst ein Tool wie Fritzrepass zum Auslesen der Zugangsdaten aus der vom Netzbetreiber gestellten, aber „provisionierten“ Fritzbox half im konkreten Fall nicht weiter. Eine baugleiche, frei konfigurierbare Fritzbox funktionierte nicht.

Die Beispiele demonstrieren, dass es ärgerlich und sogar gefährlich werden kann, wenn man in der Konfiguration seines Routers beschränkt ist. Dieser Zustand endet nun durch die Aufhebung des Routerzwangs, gleichzeitig steht nun der Anschlussinhaber in der Pflicht, sein Zugangsgerät zu konfigurieren und zu warten, also auch Firmware-Updates aufzuspielen.

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