Neue BPM-Lösung
Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie startet
Dabei erfolgt die Abwicklung komplett elektronisch und verhindert so unnötige Medienwechsel und aufwändige Doppeleingaben von Antragsdaten. Die in der Stufe 2 der EU-Dienstleistungsrichtlinie geforderte Medienbruchfreiheit des Bescheidungsprozesses soll durch die Integration relevanter Fachverfahren in einem weiteren Schritt umgesetzt werden. Über ein integriertes Antrags-Monitoring stehen den Nutzern schon jetzt alle Informationen zur Statusverfolgung und zur Fristenkontrolle zur Verfügung, teilte das Unternehmen mit.
BPM-Software für das Fallmanagement
Der Gesamtprojektleiter in Mecklenburg-Vorpommern, Norbert Ahrend von Aios Consulting, zeigt sich jedenfalls vom dadurch entstandenen Mehrwert der BPM-Lösung überzeugt. „Das Fallmanagement lässt sich exzellent mit einer BPM-Software umsetzen. Schließlich geht es darum, Prozesse über Workflows abzubilden und zu automatisieren“, sagte er. Neben der eingesetzten Technologie seien für die termingerechte Umsetzung der Landeslösung vor allem auch die Fachkenntnisse der eingesetzten Projektmitarbeiter entscheidend gewesen, sagte Ahrend weiter.