Einführung in Vertragsbenchmark
Die Gefahren bei Benchmark-Klauseln
3. Entscheidung für den Benchmark
Bevor das Vertragsbenchmarking durchgeführt werden kann, ist eine Reihe von vorbereitenden Entscheidungen zu treffen:
-
Die erste Entscheidung ist natürlich, ob der Benchmark überhaupt durchgeführt werden soll.
-
Dann ist die Entscheidung zu treffen, was der Inhalt und die Fragestellung des Benchmarks ist.
3.1 Entscheidung zur Durchführung eines Benchmarks
Die Frage, ob ein Benchmark durchgeführt werden soll, ist leider nicht pauschal zu beantworten und bedarf der Klärung im jeweiligen Kontext. Der Dienstleister wird in der Regel versuchen, den Benchmark zu vermeiden, insbesondere dann, wenn gemäß der Benchmarkklausel die Preisanpassung nur nach unten gestattet ist.
Für den Kunden kann der Benchmark Sicherheit bringen, ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis verhandelt zu haben. Ist das nicht der Fall, kann der Vertrag - vorausgesetzt, die Benchmarkklausel erlaubt es - entsprechend dem Benchmarkergebnis angepasst werden.
Allerdings ist der Benchmark, wie bereits erwähnt, keine Garantie zur Kosteneinsparung. Die Frage, ob sich die Kosten für die Durchführung des Benchmarkprojekts amortisieren, kann man im Vorfeld nicht seriös beantworten, sonst wären die komplexen Analysen überflüssig. Werden Sie misstrauisch, wenn Ihnen ein Benchmarker bei einer Vertragsanalyse eine Amortisation der Projektaufwände durch das Benchmarkergebnis verspricht.
Ein Benchmark sollte immer dann in Erwägung gezogen werden, wenn öfter Konflikte mit dem Dienstleister über bestimmte Leistungen auftreten. In diesem Fall hilft ein Benchmark, die enthaltenen und nicht enthaltenen Leistungen zu strukturieren mit dem Benchmarker als Moderator.