Strategien


Einführung in Vertragsbenchmark

Die Gefahren bei Benchmark-Klauseln

24.07.2013
Von Wilko Reinhardt

Was in guten Benchmarkklauseln stehen sollte

Was macht nun eine gute Benchmarkklausel aus? Eine gute Benchmarkklausel gibt präzise Antworten auf die folgenden Fragen:

  • Was wird im Benchmark untersucht? Es wird beschrieben, welche Leistungen einem Benchmark unterzogen werden können und welche nicht. Es wird auch beschrieben, wie die Auswahl der Leistungen durch die Vertragsparteien erfolgt.

  • Wann und wie häufig kann ein Benchmark durchgeführt werden? Legen Sie fest, wann ein Benchmark erstmalig durchgeführt werden kann und in welchen Frequenzen er wiederholt werden kann. Typischerweise sollte ein Benchmark erstmalig dann ausgeführt werden, wenn die Dienstleistung nach der Übergabe eine gewisse Zeit in einen Regelbetrieb geliefert wird. Erfahrungsgemäß ist nach 18-24 Monaten der erste Zeitpunkt für einen Benchmark, mit einer ca. zweijährigen Wiederholung. Die Zeitpunkte und Zeitspannen variieren mit der Vertragsdauer.

  • Wie sieht das Benchmarkverfahren aus? Hier legen die Partner fest, nach welchem Verfahren der Benchmark durchgeführt wird, zum Beispiel durch Ausschreibungen oder mit Unterstützung externer Benchmark-unternehmen. Alle notwendigen Rahmenbedingungen werden hier festgehalten, unter anderem, dass sich die Parteien gemeinsam mit dem Benchmarker auf ein finales Regelwerk zur Durchführung einigen.

  • Wer initiiert den Benchmark? Beschreiben Sie in der Benchmarkklausel, wer den Benchmark initiieren kann. Im Sinne einer ausgewogenen Partnerschaft sollten sowohl der Kunde als auch der Dienstleister die Möglichkeit haben, zu den definierten Zeitpunkten den Benchmark zu starten. In der Praxis wird diese Möglichkeit aus den bereits diskutierten Gründen von den Dienstleistern eher selten wahrgenommen.

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