Einführung in Vertragsbenchmark
Die Gefahren bei Benchmark-Klauseln
Je länger ein Vertragsabschluss zurückliegt, desto größer ist die Unsicherheit, ob der aktuelle Vertrag noch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Und ob die vereinbarten Preisanpassungen mit der tatsächlichen Entwicklung korrelieren.
Aus diesem Grund sieht die überwiegende Mehrheit von Outsourcing-Verträgen vor, dass die vereinbarten Preise in bestimmten Abständen einer Preisüberprüfung unterzogen werden können. Diese sogenannten Benchmarkklauseln definieren Regeln, ob und wie während der Vertragslaufzeit die Preise an die tatsächliche Marktentwicklung angepasst werden können. Sie sind in der Regel die einzige Möglichkeit einer außerordentlichen Preisanpassung während der Vertragslaufzeit.
1. Unterschiedliche Erwartungshaltungen managen
Um es vorweg kurz und knapp auszudrücken: Primär geht es bei einem Vertragsbenchmark um Geld, das für die eine Partei zu viel und für die andere Partei zu wenig ist.
1.1. Die Kundensicht
In der Regel ist ein Sourcing-Vertrag neben dem Wertbeitrag für ein Unternehmen ein Kostenfaktor, der gemanagt wird und bei dem möglicherweise Einsparungspotenziale zu heben sind. Es gibt ständig Signale an das Unternehmen, dass sich die Preise bei IT-Stückkosten regelmäßig verringern und deshalb besteht der Verdacht, dass sich die aktuell im Vertrag vereinbarten Preise nicht mehr auf dem Marktniveau befinden. Der Benchmark wird als Gelegenheit wahrgenommen, Einsparungen zu realisieren. Zumindest dient der Benchmark aber auch der internen Rechtfertigung, dass der Vertrag gut verhandelt wurde.