Strategien


Einführung in Vertragsbenchmark

Die Gefahren bei Benchmark-Klauseln

24.07.2013
Von Wilko Reinhardt
Schlechte Benchmarkklauseln können in einer Sourcing-Beziehung viel Geld kosten und viel Ärger bereiten. Die Erwartungshaltungen von Dienstleister und Unternehmen gehen weit auseinander. Wilko Reinhardt von Lexta Consultants gibt in seiner Kolumne eine Anleitung, wie Unternehmen erfolgreich benchmarken.
Wilko Reinhardt ist Principal Consultant im Team der Lexta Consultants Group in Berlin.
Wilko Reinhardt ist Principal Consultant im Team der Lexta Consultants Group in Berlin.
Foto: Lexta Consultants Group

Je länger ein Vertragsabschluss zurückliegt, desto größer ist die Unsicherheit, ob der aktuelle Vertrag noch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Und ob die vereinbarten Preisanpassungen mit der tatsächlichen Entwicklung korrelieren.

Aus diesem Grund sieht die überwiegende Mehrheit von Outsourcing-Verträgen vor, dass die vereinbarten Preise in bestimmten Abständen einer Preisüberprüfung unterzogen werden können. Diese sogenannten Benchmarkklauseln definieren Regeln, ob und wie während der Vertragslaufzeit die Preise an die tatsächliche Marktentwicklung angepasst werden können. Sie sind in der Regel die einzige Möglichkeit einer außerordentlichen Preisanpassung während der Vertragslaufzeit.

1. Unterschiedliche Erwartungshaltungen managen

Um es vorweg kurz und knapp auszudrücken: Primär geht es bei einem Vertragsbenchmark um Geld, das für die eine Partei zu viel und für die andere Partei zu wenig ist.

1.1. Die Kundensicht

In der Regel ist ein Sourcing-Vertrag neben dem Wertbeitrag für ein Unternehmen ein Kostenfaktor, der gemanagt wird und bei dem möglicherweise Einsparungspotenziale zu heben sind. Es gibt ständig Signale an das Unternehmen, dass sich die Preise bei IT-Stückkosten regelmäßig verringern und deshalb besteht der Verdacht, dass sich die aktuell im Vertrag vereinbarten Preise nicht mehr auf dem Marktniveau befinden. Der Benchmark wird als Gelegenheit wahrgenommen, Einsparungen zu realisieren. Zumindest dient der Benchmark aber auch der internen Rechtfertigung, dass der Vertrag gut verhandelt wurde.

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