Strategien


Einführung in Vertragsbenchmark

Die Gefahren bei Benchmark-Klauseln

24.07.2013
Von Wilko Reinhardt

5.4 Auswahl der Vergleichsgruppe

Nach der Aufnahme aller Fakten erfolgt die finale Auswahl der Vergleichsgruppe. Die Vergleichsunternehmen sollten dabei zumindest die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Vergleichbarer Umfang der Leistungen und Service Levels

  • Vergleichbare Abdeckung der Regionen

  • Vergleichbare Mengengerüste

  • Alter der Daten

Hinsichtlich des Umfangs der Vergleichsgruppe gilt: Je größer die Gruppe, desto besser. Allerdings darf die Größe nicht zu Lasten der Aufweichung der Vergleichbarkeit gehen, welche dann durch höhere Normalisierung ausgeglichen werden muss. Typischerweise haben Sie Vergleichsgruppen von sechs bis zehn Unternehmen etabliert. Letztendlich sind aber wiederum die Anforderungen der Benchmarkklausel bzw. der definierten Spielregeln ausschlaggebend.

Wichtig ist, dass Sie bei der Festlegung der Anforderungen einen Realitätscheck machen, ob es realistisch ist, dass ein Benchmarker tatsächlich die geforderten Vergleichsdaten liefern kann.

Der Benchmarker sollte Ihnen so viele Detailinformationen zur Vergleichsgruppe liefern, dass sie eine Bewertung der Eignung zulassen. Dabei ist aber zu beachten, dass die Vergleichsunternehmen in der Regel anonym bleiben und aus den gelieferten Informationen die Identität eines einzelnen Unternehmens nicht ermittelt werden kann.

Die Auswahl der Vergleichsgruppe sollte wiederum vom Kunden und Dienstleister bestätigt werden.

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