Machtkampf um Arztpraxen
Erbitterter Streit um Software
Fast alle niedergelassenen Ärzte haben ein Arztinformationssystem (AIS) oder eine Praxisverwaltungs-Software (PVS), aber die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zeigt sich dennoch nicht mit ihrem Einsatz zufrieden. Dies hat den Interessenverband bvitg auf den Plan gerufen, der die bestehenden Programme seiner Mitgliedsfirmen vehement verteidigt und auf wichtige Funktionen wie Termin-Management und Recall-Funktionen hinweist, die fast überall auch benützt würden. Gerade der Rückruf per IT-System spare Zeit und Kosten und diene überdies der GesundheitGesundheit der Patienten. Top-Firmen der Branche Gesundheit
Die KBV hatte aber gerade diese Aussage in Frage gestellt. Schon zu Anfang des Jahres hatte er eine "Präventionsinitiative" samt Fortbildungen für das Praxispersonal ins Leben gerufen mit dem Argument, die Einladungs- und Erinnerungssysteme würden nur wenig genutzt. Die KBV argumentiert: "Ist ein Patient für eine Vorsorgemaßnahme gewonnen, kommt es darauf an, dass er auch die Folgetermine wahrnimmt, sich etwa für Auffrischungsimpfungen oder turnusmäßige Krebsfrüherkennungsuntersuchungen erneut in der Praxis vorstellt."
Dazu könnten Software-Programme für die Praxisverwaltung (PVS) automatisch zum entsprechenden Zeitpunkt eine Meldung anzeigen oder sogar Erinnerungsschreiben bereitstellen. Ziel sei es, den Patienten, sofern dieser zuvor sein Einverständnis erklärt hat, auf den nahenden Termin aufmerksam zu machen. 60 bis 70 Prozent der auf dem Markt erhältlichen Programme seien bereits mit solchen oder ähnlichen, oft proprietären Funktionen ausgestattet. Aber laut KBV mangelt es gerade an einem Einsatz auf breiter Front. Deshalb hat der Verband die Software-Hersteller erneut über die Umsetzungsempfehlungen informiert.
Mitte Juli hat die KBV dann noch einmal nachgelegt. Carl-Heinz Müller, Vorstand der KBV, erklärte: "Der Markt der Praxisverwaltungssysteme (PVS) hat in bestimmten Bereichen versagt. Vielfach setzen die Hersteller Maßgaben einfach nicht um, seien es Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, Verträge der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen oder der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Insbesondere gegenüber strukturiertem Datenaustausch zu anderen EDV-Systemen müssen wir mittlerweile eine komplette Verweigerungshaltung konstatieren. PVS werden außerdem oft eingesetzt, um das ärztliche Verhalten vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Interessen Dritter zu manipulieren."