Zwischen Jinshui und Guanxi
ERP-Einführung in China
Projektumfeld
Chinesische Geschäftsprozesse unterscheiden sich oft von internationalen Abläufen. Studien zufolge sind die Probleme bei ERP-Einführungen in China am größten, gefolgt von Russland und der Slowakei.
Arbeitsweise und Hierarchie: Vor allem auf der menschlichen Ebene gibt es aufgrund der sich stark voneinander unterscheidenden deutschen und chinesischen Kultur viele Herausforderungen in der Zusammenarbeit zwischen den Projektmitgliedern.Grundsätzlich ist es für Deutsche einfacher, mit chinesischen Kollegen zu arbeiten, die bereits in Joint Ventures oder im Ausland tätig waren. Wichtig für eine erfolgreiche Kooperation ist dabei, dass die Beteiligten kulturelle Sicht- und Handlungsweisen gegenseitig erkennen und verstehen. Es ist üblich, dass Mitarbeiter im Umgang mit einem neuen ERP-System eine Funktion nur anwenden, wenn sie sich sicher fühlen und deren Auswirkungen kennen. Ist das nicht der Fall, verwenden sie die jeweilige Funktion oder sogar das ganze System nicht.
Nach der chinesischen Mentalität werden Hindernisse oft umgangen anstatt gelöst, indem die Mitarbeiter einfach andere Wege zum Ziel ausprobieren.
Dies steht allerdings im Gegensatz zum deutschen Prinzip einer zielorientierten, strukturierten und systematischen Arbeitsweise nach Zeitplan. Chinesische Mitarbeiter sind darauf getrimmt, Anweisungen von oben auszuführen, ohne sie zu hinterfragen. Wird ausnahmsweise einmal eine Anweisung verweigert, so geschieht dies auf eine eher stoische Art. Dieses hierarchisch orientierte Verhalten ist in ländlichen Regionen stärker ausgeprägt als in städtischen.
Vertrauensaufbau: Angesichts der kulturellen Unterschiede ist es elementar wichtig, Vertrauen zu Chinesen aufzubauen. Gerade zu Beginn einer Zusammenarbeit liegen viele Missverständnisse in den unterschiedlichen Erwartungshaltungen begründet und lösen so manchen Ärger und Verzögerungen aus. Besserwisserei und Ungeduld sind ungeeignet, die interkulturellen Herausforderungen zu bewältigen. Der Vertrauensaufbau funktioniert in der Regel nur durch einen persönlichen Kontakt. Ein persönliches Verhältnis zwischen den Kulturen kann auch dadurch aufgebaut werden, dass ein chinesischer Muttersprachler ins Kernteam des Einführungsprojekts nach Deutschland geholt wird.
Zeitverständnis: Die chinesischen Projektmitglieder konzentrieren sich meist sehr auf ihr Tagesgeschäft, wodurch sie langfris-tig angesetzte Arbeitspakete vernachlässigen oder gar vergessen. Aktuelle Themen verdrängen auf diese Weise vorher erteilte langfristige Aufgaben, ohne Berücksichtigung der Priorität oder Wichtigkeit.
Landesspezifika: Die landesspezifischen Probleme in einem Projekt können beispielsweise vermieden werden, wenn das gesamte Einführungsteam turnusmäßig vor Ort in China weilt. Das ist jedoch gerade für junge Unternehmen oft zu teuer. Eine erprobte Lösung ist es, einen chinesischen Projektleiter in China einzusetzen, der bereits in der westlichen Welt gearbeitet hat.
- Die zehn skurrilsten IT-Klagen
Pentium-Allergie oder schlechte Navis. Unsere Schwesterpublikation CIO.Com hat die zehn verrücktesten Klagen aus der IT Welt zusammengefasst, - Fall 3:
Rechtsstreitigkeiten in Sachen automatischer Ausfüllvorschläge bei Suchanfragen bescheren Google immer wieder Probleme. Im Gegensatz zu Google sehen Gerichte diese aber nicht immer als harmlos an, weshalb der Suchmaschinenanbieter jüngst zwei Fälle in Frankreich verlor. In einem Rechtstreit wurde das französische Wort für „Betrug“ der französischen Organisation „Centre National Privé de Formation a Distance“ zugeordnet, wogegen diese klagte. Im zweiten Fall schlug Google die Begriffe „Vergewaltiger“ und „Satanist“ bei Suchanfragen nach dem Namen des Klägers vor.Google verlor ähnliche Fälle auch in Argentinien, Italien und Irland. Ein irischer Hotelbesitzer behauptet, die Auto-Ausfüll-Funktion stelle sein Hotel dar, als ob dieses zwangsverwaltet wird. - Fall 4:
Eine Niederländerin versucht immer wieder vor Gericht zu ziehen, nachdem sie bei Intel (INTC) und ihrer Regierung mit ihrer Beschwerde keinen Erfolg hatte. Sie behauptet, dass sie durch die hochfrequente Strahlung eines Pentium Prozessors Hautausschlag bekam. Allerdings wiesen bis zum jetzigen Zeitpunkt alle Gerichte die Klage der „Pentium-Allergikerin“ ab. - Fall 5:
In einem Werbespot anlässlich der Super Bowl, dem Endspiel im American Football, warben Babys für den Online-Broker-Dienst ETrade. Diesen Spot verfolgte auch der Kinderstar Lindsay Lohan und reichte Klage wegen Verleumdung in Höhe von 100 Millionen US-Dollar ein. Die Begründung: Lohan glaubte, dass eines der Babys auf ihre Anzeige „that milkaholic, Lindsay“ anspielt. Die beiden Parteien einigten sich außergerichtlich. Es ist davon auszugehen, dass Lohan eine Entschädigung von ETrade erhielt. - Fall 6:
Einige Fans des Online-Spiels „Star Wars Galaxies“ wären am liebsten mit einem Todesstern gegen Sony vorgegangen, als der japanische Konzern 2010 verkündete, die Sever für das Spiel abzuschalten. Es gab zwar keine tragfähigen Gründe für einen Rechtsstreit, dennoch entschieden sich die Fans aus Frustration für eine Sammelklage. Bisher ist nichts über einen Prozess bekannt und es wird wahrscheinlich auch nie einen geben. - Fall 7:
Ein Farmer aus Florida hat ein kleines Startup-Unternehmen verklagt, das Foren und Chat-Rooms betreibt. Der Grund: Er fand in einem Forum einen negativen Eintrag. In diesem 800 Millionen US-Dollar Rechtsstreit geht es darum, dass der Kläger dem Unternehmen unterstellt, durch negative Beiträge den Ausgang eines anderen juristischen Verfahren beeinflussen zu wollen, an dem Kläger ebenfalls beteiligt ist. Stellen Sie sich vor, jede Online-Beleidigung zöge eine Klage nach sich. - Fall 8:
Amanda Bonnen twitterte 2009 an ihre 20 Anhänger, dass ihre Wohnung verschimmelt. Ihr Vermieter reichte daraufhin Klage ein. Er sah seinen guten Ruf geschädigt und wollte 50.000 US-Dollar Schadensersatz Der Richter wies die Klage ab. Er war der Ansicht, dass die Tweets für den Verleumdungsvorwurf nicht ausreichten. - Fall 9:
Ein Schulbezirk in Chicago gilt als WiFi-Pionier, weil er schon 1995 öffentliche Funknetze an seinen Schulen installierte. Jahre später, 2003, verklagten Eltern des Bezirks die Schulen, weil die Router angeblich der Gesundheit der Kinder schaden. Jedoch ohne Erfolg, weil die Kläger keinen Nachweise einer eventuellen Gesundheitsgefährdung erbringen konnten.. - Fall 10:
Im Jahr 2008 schlug der Bürgermeister der türkischen Stadt Batman vor, den Filmregisseur Christoper Nolan und das Filmstudio Warner Brothers zu verklagen – um Lizenzgebühren aus dem Blockbuster „The Dark Knight“ zu fordern. Soweit bekannt wurde aber nie eine Klage eingereicht. Unbestätigten Gerüchten zufolge, soll der dunkle Ritter nun die Stadt beschützen.