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Beendigungs-Management beim Outsourcing

Fliegender Wechsel ohne Patzer

Mindestens ein Drittel der Unternehmen denkt in Outsourcing-Verträgen nicht an das Ende. Nicht so Union Investment: Das Frankfurter Investmenthaus zeigt, wie es seinen letzten Provider-Wechsel bewältigte.

Der Grund für einen Provider-Wechsel liegt für Patrick Heiliger auf der Hand: geringere Kosten. Auf 30 bis 35 Prozent beziffert der Abteilungsleiter für das Provider-Management die Einsparungen nach dem fliegenden Wechsel der Provider. "Provider-Wechsel waren vor wenigen Jahren auch für die Provider noch Neuland", betont der Physiker Heiliger, der einst über Elementarteilchen promoviert hat und weiß, dass die kleinsten Bausteine der Materie berechenbaren Wechselwirkungen unterliegen. Er weiß auch, dass diese Gesetze nicht unbedingt auf das Zusammentreffen von Provider und Ex-Provider zu übertragen sind. Denn längst nicht alles ist absehbar. Deshalb plädiert Heiliger für durchdachte Verträge, die ein Beendigungs-Management beinhalten.

"Wenn Regeln zur Beendigung berücksichtigt sind, dann oft rudimentär – hier gibt es einen erheblichen Nachholbedarf", sagt Markus Sengpiel, Jurist bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Köln.
"Wenn Regeln zur Beendigung berücksichtigt sind, dann oft rudimentär – hier gibt es einen erheblichen Nachholbedarf", sagt Markus Sengpiel, Jurist bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Köln.

Ein Drittel der auslagernden Unternehmen vernachlässigen es nach Angaben einer etwas veralteten Studie von TechConsult und Lünendonk aus dem Jahr 2004, das Beendigungs-Management im Vertragswerk zu berücksichtigen. "Der Anteil liegt eher noch höher", meint Markus Sengpiel aus der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Köln heute, "und wenn Regeln zur Beendigung berücksichtigt sind, dann oft rudimentär - hier gibt es einen erheblichen Nachholbedarf.“ Anscheinend hat sich an der Einstellung der CIOs in Hinblick auf die Bedeutung des Vertragswerks in der Zwischenzeit wenig getan. So ist es etwa nicht unüblich, dass der Vertrag noch verhandelt wird, obwohl die Implementierung schon begonnen hat. "Etwa 50 Prozent der Unternehmen haben den Vertrag bei Beginn der Zusammenarbeit noch nicht mal unterschrieben“, schätzt Sengpiel, der aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Beratungshaus Ernst & Young viel mit IT-Kunden zu tun hat.

Dienstleistungen voneinander trennen

Der geschasste Outsourcer erfüllt seine Pflichten nur so weit, wie er muss. Auch wenn Sengpiel beschwichtigt, dass es "meist zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen Kunde und Outsourcer kommt - man könnte ja noch einmal miteinander zu tun bekommen“. Seine Forderung: in Klauseln die Übergabe exakt regeln und die einzelnen Dienstleistungen im Vertrag exakt voneinander trennen. Der Vorteil: Neue Provider können später einzelne Dienstleistungen aus einem bestehenden Vertrag heraus übernehmen, ohne dass es juristische Probleme gibt.

Besonders pikant ist nach den Erfahrungen der Union Investment die Übergabephase zwischen dem alten und dem neuen Dienstleister. In der sogenannten Shadowing-Phase sitzt der Neue dem Alten wie ein Schatten im Nacken. "Vorbehalte auf der einen Seite, Zurückhaltung auf der anderen sind nicht abzustreiten“, meint Heiliger, der aus den Erfahrungen des Übergangs eine Art Leitfaden für weitere "Übergänge“ entwickelt hat.

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