Private Parkplatzbetreiber wehren sich
Schlechte Karten für Dauerparker
Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Dauerparkern auf Supermarktparkplätzen geht es immer öfter an den Kragen – oder auch an die Geldbörse. Nicht nur Aldi und LidlLidl, auch ReweRewe, EdekaEdeka und Co. lassen viele ihrer Parkplätze inzwischen von privaten Firmen kontrollieren. Wer dort zu lange parkt, riskiert ein "Knöllchen", das mitunter mehr kostet als der Parkverstoß auf städtischem Grund und Boden. Aber ist dieses – vermeintlich rigide – Vorgehen der Supermärkte überhaupt zulässig? Die Arag-Experten beantworten diese und andere Fragen rund um die Regeln auf privaten Parkplätzen. Top-500-Firmenprofil für Edeka Top-500-Firmenprofil für Lidl Top-500-Firmenprofil für Rewe
Dürfen Supermärkte "Knöllchen" verteilen?
Ja, das Kassieren einer Strafe für überlanges Parken ist rechtens. Supermärkte können – wie andere private Parkplatzbetreiber auch - die Nutzung ihrer Kundenparkplätze durch Aufstellen oder Aushängen einer Parkplatzordnung reglementieren. Rechtlich handelt es sich dabei um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Bei Aldi geschieht dies zum Beispiel durch Schilder, die auf eine Parkscheibenpflicht hinweisen und gleichzeitig die erlaubte Parkdauer beschränken. Bei Überschreiten der Höchstparkdauer wird ausweislich der Hinweisschilder ein erhöhtes Parkentgelt fällig.
Vertragsstrafe, keine Ordnungswidrigkeit
Wer seinen Pkw nun auf einem derart beschilderten Kundenparkplatz abstellt, akzeptiert die Parkplatzordnung und geht damit automatisch einen Nutzungsvertrag ein. Das Einhalten der Parkplatzordnung kann der Betreiber selbstverständlich überwachen – oder eben durch private Firmen überwachen lassen, wie viele Supermarktketten dies inzwischen tun. Während der Parkverstoß auf öffentlichem Grund allerdings als Ordnungswidrigkeit mit einem (gesetzlich festgelegten) Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet wird, handelt es sich bei dem Parkentgelt, dass die privaten "Politessen" auf den Kundenparkplätzen verlangen, aus rechtlicher Sicht um eine sogenannte Vertragsstrafe.
Ob deren Höhe angemessen ist, kommt auf den Einzelfall an. Die 15 Euro, die etwa bei Aldi fällig werden, wenn zu lange oder ohne Parkscheibe geparkt wurde, dürften aber ebenso im Rahmen sein wie die 20 oder auch 30 Euro, die andere Supermarktketten in Rechnung stellen.
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